Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 42

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Sensationell!) Eine Zusammenlegung? Eine Verwaltungseinsparung? (Abg. Öllinger: Geh bitte ...!) Man hat dort dann wieder mehr Geld, diese Krankenkassen sind stärker, und das kommt wieder dem Versicherten zugute.

Kein Wort hast du zur Einführung der Chipkarte gesagt. 1997 ist sie beschlossen worden, sie bedeutet ebenfalls eine Verbesserung für die Versicherten. Ich brauche nicht im Betrieb anzurufen, um einen Krankenschein zu bekommen. Außerdem kommt dazu, dass die Chipkarte mit 10 € im Jahr billiger kommt. (Abg. Mag. Gaßner: Hast du schon deine Chipkarte?) Es ist sowohl für den Arbeitnehmer besser als auch für den Unternehmer eine Verwaltungseinsparung. Der Arbeitnehmer erspart sich noch dazu etwas, weil er früher 3,63 € pro Quartal gezahlt hat, wenn er einen Krankenschein ge­braucht hat; das braucht er nun nicht mehr. (Abg. Mag. Gaßner: Hast du schon deine Chipkarte?) Um einen Urlaubskrankenschein braucht er auch nicht mehr anzusuchen, er nimmt einfach die Chipkarte, dreht sie um und zeigt die Rückseite; der Urlaubs­krankenschein ist automatisch vorhanden. Und es gibt noch vieles mehr. (Abg. Mag. Gaßner: Kollege Walch! Hast du schon eine Chipkarte?) Zuhören! Zuhören! (Abg. Öllinger: Ich habe noch keine!)

Nächster Punkt: eine Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetz mit einer An­passung der Ausgleichszulage im Falle einer Schwerversehrtenrente, Verbesserungen bei der Betriebsrente und einer Erhöhung der Schwerversehrtenrente von 40 auf 60 Prozent. So ehrlich muss man auch das Positive entsprechend hervorheben. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Weiters: Insolvenz-Entgeltsicherung und Arbeitslosenversicherungsgesetz werden dem EU-Recht angepasst, ein Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Österreich und Bulgarien – auch etwas Positives für die betroffenen Arbeitnehmer – sowie eine Anglei­chung bei etwas, was ebenfalls diese Regierung ins Leben gerufen hat und ein Vorbild international ist, nämlich das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Also: Alles in allem ist darin viel Positives! An die Opposition: Was Sie jahrzehntelang versäumt haben, holen wir jetzt nach. Aber wir können nicht alles über Nacht umstel­len, das kostet Zeit, Kraft und Arbeit. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.) Je­denfalls schaut es gut aus für die Bevölkerung mit diesem neuen Gesetz. Ich ersuche um Zustimmung dazu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


10.28.21

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz hat in der Tat eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die Verbesserungen für die österreichische Bevölkerung bringen, sowie auch eine Reihe von Maßnahmen, die technische Anpassungen sind, wie sie bei Sozialrechtsänderungen immer der Fall sind.

Zum Beispiel schaffen wir im BKUVG eine neue Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung sowie eine Erweiterung der Dienstgeberabgabe für geringfügig beschäf­tigte Personen und können damit den Personenkreis, der geringfügig beschäftigt ist, besser absichern. Wir lassen die Mindestbeitragsgrundlage entfallen und führen analog zum ASVG eine Geringfügigkeitsgrenze ein.

Eine sehr positive Veränderung konnte ich gestern schon mit den Obmännern zweier Betriebskrankenkassen, nämlich jener der Alpine Donawitz und der Betriebskranken­kasse Kindberg, beginnen. Der Vorstand dieser Krankenkasse wird heute die Fusionie-


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