Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 51

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

1 Milliarde und die jetzige Evaluierung im Verhältnis zu den Bundesbeiträgen zu allen anderen Krankenanstalten ein verschwindend geringer Betrag im Verhältnis zur ge­samten Basisleistung der privaten Spitäler ist.

Ich würde Ihnen empfehlen, einmal in die privaten Krankenanstalten in Wien zu schauen und die dortigen Leistungen zu evaluieren. (Abg. Mandak: Aber wenn ich die Grundversorgung nicht sicherstellen kann! Das muss ich überall, wo ich einsparen kann!) Ich denke etwa an das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder im 2. Wiener Bezirk, das die beste Augenabteilung in ganz Österreich hat, wo Leistungen erbracht werden, die weltweit einmalig sind, Leistungen, die Sie sonst nirgends in Europa be­kommen. – Und dort wollen Sie keinen Bundesbeitrag zahlen?! Das wollen Sie für eine exklusive Gruppe von Wohlhabenden reservieren, anstatt einen breiten Zugang für alle Sozialversicherten zu schaffen?! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Frau Kollegin Mandak, Sie befinden sich mit Ihrer Argumentation am falschen Weg, und Sie sind praxisfern wie nur! Sie sollten sich einmal in der Praxis das ansehen, was die Privatkrankenanstalten leisten, welche Beiträge sie zur Grundversorgung leisten, welch exorbitante Leistungen sie erbringen, und dann sollten Sie die Kostentransfers in Relation stellen. Dann werden Sie sehen, dass Ihre Argumente mehr als nur hinken. (Abg. Mandak: Die sind aber nicht für alle zugänglich! Das können sich nicht alle leisten!)

Frau Kollegin, auch was die Gestaltung der Situation von Medikamenten in Österreich betrifft: Seit dem Jahre 2002 ist es im österreichischen Gesetz verankert, dass nicht nur evidence-proved medicine, sondern auch experience-proved medicine für die Medikamentenzuerkennung in Österreich gleichrangig ausschlaggebend sind.

Da, Frau Bundesministerin, richte ich an Sie eine ernste Bitte: Sorgen Sie dafür, dass im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger das Gesetz so, wie es ist, umgesetzt wird, dass nicht erprobte, kostengünstige, jahrzehntelang ohne Zwischenfälle am Markt befindliche Medikamente sukzessive vom Markt genommen werden und durch sündteure Präparate, die Doppelt- und Dreifach-Medikationen nach sich ziehen, ersetzt werden! Dort hätten Sie tatsächlich das Potential, gemeinsam mit der Selbstverwaltung ein Einsparungspotential zu lukrieren, das zwei Vorteile hat: be­währte Präparate am Markt zu halten, den Patienten ihre bewährten Präparate weiter zu geben, damit sie nicht ewig Umstellungen nach 10 oder 15 Jahren erfolgreicher Therapie im Bereich der Diabetes, im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen, im Bereich der Rheumatologie vornehmen müssen, die enorme Kosten für Krankenhaus­aufenthalte und gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Hier wäre tatsachlich ein Handlungsbedarf für das Gesundheitsministerium, und diesem nachzukommen, Frau Bundesministerin, das fordere ich von Ihnen ein.

Das Gesetz ist eindeutig: Evidence-proved medicine und experience-proved medicine sind gleichrangig. Das ist endlich umzusetzen. Man soll nicht nur der Pharmalobby für neue Präparate und neue Studien Raum zur Forschung geben und bewährte Präpa­rate vom Markt nehmen. Das wäre meiner Meinung nach ein Gebot der Stunde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Konstruktion, diese Summe von 100 Millionen € von der AUVA hin zur Krankenversicherung zu transferieren, wird von uns mit unter­stützt, weil sie tatsächlich auch ein Transfer von der Arbeitgeberseite zur Arbeitneh­merseite ist. Sie von Seiten der Opposition haben jahrelang – vier Jahre lang ganz genau – hier immer angeführt, dass die Arbeitgeberseite durch die Krankenversiche­rungen bevorzugt und die Arbeitnehmerseite benachteiligt werde. Nun erfolgt ein Transfer – und jetzt sind Sie auch wieder dagegen. Ich frage mich: Wofür sind Sie


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite