gesagt hat, jetzt reden wir einmal drüber? Es gibt ein konkretes Problem, nämlich die Feinstaubbelastung in den Städten. Und so ist auch die personenbezogene Anlassgesetzgebung manchmal etwas durchaus Gutes.
Ich erinnere nur daran, dass die Bezügereform 1997, die Bezügepyramide, die Änderung beziehungsweise Abschaffung der Politikerpensionen et cetera, et cetera – im Großen und Ganzen eine sehr gute, sehr richtige Reform, finde ich –, einen Anlass hatte. Der Anlass war damals ein Abgeordneter der ÖVP mit Mehrfachbezügen. (Abg. Neudeck: Das war der Rechberger von der SPÖ!) – Nein, das war nicht der Rechberger, er hieß ganz anders, aber Schwamm drüber. Ich weise nur darauf hin, dass das einen personenbezogenen Anlass hatte. Also das kann nicht der Punkt sein.
Es gibt wahrscheinlich mehrere Kriterien dafür, was ein gutes Gesetz ausmacht, sicher eine ganze Reihe, aber eines davon scheint mir zu sein: Es darf sich nicht auf den Anlassfall, den Einzelfall beschränken, sondern muss allgemein gesehen grundsätzlich etwas Richtiges betreffen. Und das, meine ich, ist mit der heutigen Novelle der Fall.
Zweitens meine ich, durch ein so genanntes Anlassgesetz dürfen keine übertriebenen Kollateralschäden passieren. Mit „übertriebenen Kollateralschäden“ meine ich, dass das Ziel, das angestrebt wird, zwar erreicht wird, dass aber daneben andere, auch wichtige, vielleicht sogar wichtigere Ziele irreparabel beschädigt werden.
Ich erwähne das deswegen, weil der Vorschlag der Sozialdemokraten vom Montag für mich solch ein Kollateralschaden-Vorschlag war, dem ich meine Zustimmung nicht gegeben hätte. Durch Ihren Vorschlag wäre zwar wahrscheinlich Kampl als Präsident des Bundesrates verhindert worden, aber um den Preis der Aufgabe des freien Mandats im Bundesrat. Und so geht es nicht! (Beifall bei den Grünen und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Da hätte ich zähneknirschend noch eher einen Präsident Kampl akzeptiert, als dem meine Zustimmung zu geben.
Meine Damen und Herren! Wir fällen heute hier einen Beschluss – dann ist der Kärntner Landtag am Zug; der Bundesrat muss vorher auch noch zustimmen und so weiter, aber dann ist im Wesentlichen der Kärntner Landtag am Zug. Der Kärntner Landtag hat vorgestern einen erfreulich direkt formulierten Beschluss gefasst. Ich lese ihn kurz vor, es sind nur drei Zeilen:
„Der Nationalrat“ – also wir – „wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig (vor dem 1. Juli 2005) geschaffen werden, um die Verhinderung der Übernahme des Bundesratsvorsitzes durch Siegfried Kampl zu ermöglichen.“
Ein anlassbezogener Beschluss, dem der Nationalrat nun nachkommt. Wir hätten diese Aufforderung nicht gebraucht, aber es ist gut, dass sich der Kärntner Landtag jetzt selbst gebunden hat. Der Kärntner Landtag und auch die dortige freiheitliche BZÖ-Fraktion stehen uns im Wort, diesen Beschluss auch umzusetzen. Ich kann nur sagen: Wenn Jörg Haider und seine Fraktion jetzt wieder kippen, dann wasche ich meine Hände in Unschuld!
Der Vorschlag der Grünen, der bedeutet hätte, dass dem Bundesrat als Gremium eine Art Zustimmungsrecht bei der Wahl des eigenen Präsidenten, des eigenen Vorsitzenden gegeben wird – also demokratiepolitisch nun wirklich keine revolutionäre Forderung –, dieser Vorschlag hätte nach meiner Überzeugung gewährleistet, dass jemand wie Kampl mit diesen Überzeugungen nicht Bundesratspräsident wird. So aber haben wir die Verantwortung in gewisser Weise auch an den Kärntner Landtag delegiert. Sei’s drum, ich hoffe, das klappt.
Dass unser Vorschlag nicht akzeptiert wurde, liegt weniger an ÖVP und SPÖ hier im Hause, sondern an den ÖVP- und SPÖ-Landespolitikern.