Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 112

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

net und abgesichert, tätig zu werden. Das ist im Interesse der am Pool-Markt Tätigen, da es da eine Reihe von schwarzen Schafen gibt und die gehobenen Dienste auch bislang zum Teil mit Gehaltsforderungen et cetera gegen ihren Pooldienstanbieter übrig geblieben sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


14.48.55

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Lackner hat schon darauf hingewiesen, dass eines der großen Probleme die Öffnung der Leiharbeit im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege ist, weil das ein besonders sensibler Bereich ist.

Sie von den Regierungsfraktionen haben damit argumentiert, dass in diesem Bereich zu wenig Pflegepersonal vorhanden ist und man ihn daher für Arbeitskräfteüberlassung öffnen müsste, um den Graubereich auszuschließen.

Erstens verweise ich darauf, dass wir schon seit vielen Jahren in diesem Haus fordern, dass endlich etwas gegen Schwarzarbeit unternommen wird. Wenn Sie das täten, dann hätten Sie den Graubereich auch schon längst ausgeschlossen, vor allem in diesen Bereichen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Zweiter Punkt: Zuerst wurde von fast einem Drittel ausgegangen, dann konnte man auf einmal eine Reduktion auf 15 Prozent erzielen. Also wo liegt jetzt der tatsächliche Bedarf?! Zuerst sagt man, man braucht fast ein Drittel der Beschäftigten durch Arbeits­kräfteüberlassung, letzten Endes einigt man sich dann auf 15 Prozent. Hat das unter Umständen damit zu tun, dass offensichtlich Personaldienstleister sehr aktiv bei der Erarbeitung dieser Gesetzesvorlage einbezogen waren.

Ich entnehme einer OTS-Meldung der Wirtschaftskammer Österreich, dass sich Ger­hard Flenreiss als Berufsgruppensprecher der Arbeitskräfteüberlasser aktiv an der Initiative beteiligt hat, dass Pflegeanstalten auch Mitarbeiter von Personaldienstleistern beschäftigen können, dass er den Beschluss des Ministerrats vom Mittwoch als „großen Schritt zur Linderung des Pflegenotstands und zur Legalisierung der aktuellen Scheinselbständigkeit in dieser Berufssparte“ begrüßt hat.

Er hat dann weiters gemeint, diese Maßnahme wirke sich speziell auf die Frauen­erwerbsquote positiv aus, mittelfristig rechne er mit 15 000 bis 20 000 neuen Arbeits­plätzen, die in erster Linie Frauen zugute kämen, etwa Berufswiedereinsteigerinnen und Teilzeitkräften.

Meine Frage dazu: Wenn es in dieser Berufssparte einen Notstand an ausgebildeten Kräften gibt, wie kann dann der Herr Flenreiss so überzeugt sein, dass man 15 000 bis 20 000 Arbeitsplätze für Frauen auf dieser Basis schaffen kann? Wenn diese Arbeits­plätze vorhanden sind, dann sollten sie in legale – legal sind sie so auch –, in ganz normale Arbeitsplätze übergeführt werden und nicht in Arbeitsplätze mit Sonderrege­lungen und Sonderbestimmungen.

Das war der Punkt, den wir kritisiert haben. Sie haben Ihn letzten Endes auch mit der Ausschussfeststellung nicht entkräften können. Sie haben gesagt, Sie können es bundesgesetzlich nicht regeln, und daher können Sie nur eine Ausschussfeststellung darüber treffen. Damit können Sie es in Wahrheit nicht garantieren, weil Sie in die Organisationseinheiten nicht eingreifen können.

Einen Punkt lassen Sie mich noch erwähnen, und das ist der Punkt, der dazu dient, dass sozusagen auch Angehörige von Sozialbetreuungsberufen quasi zur Durchfüh-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite