Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 113

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rung von Pflegeleistungen herangezogen werden können; Kollege Grünewald hat in seinem Debattenbeitrag schon darauf hingewiesen. Mein Kollege Lackner hat die Befürchtung geäußert, dass es damit wieder zu einer Dequalifizierung kommen könnte, und dass das nicht passiert, wollen wir auf jeden Fall sichergestellt haben. Da Sie auch das nicht sicherstellen können, werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen.

Abschließend möchte ich nur sagen, dass ich mich sehr freue, dass es uns gelungen ist, die Fachhochschulausbildung auch für die Hebammen – das war ein schwieriger Verhandlungsgegenstand – durchzusetzen. In diesem Punkt werden wir der Vorlage auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.52


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte.

 


14.52.37

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende GuKG-Novelle wird die Zustimmung unserer Fraktion finden. Sie enthält lang Er­wünschtes. Ich denke da vor allem an die gehobenen Dienste und an die Hebammen, die nunmehr eine tertiäre Ausbildung im Bereich der Fachhochschulen mit dem Bakka­laureat bekommen. Ich bin mir aber sicher, dass manche Hoffnungen, die diese Berufsgruppen hegen, über das Vehikel der Fachhochschulausbildung und der Akade­misierung bessere Gehälter zu bekommen, mit diesem Gesetz nicht erfüllt werden, weil von Seiten der Länder, die die Hauptbetreiber der österreichischen Krankenanstalten sind, restriktiv bei den Lohnverhandlungen mit den Gewerkschaften vorgegangen wird. Das ist schon ein ewiges Bild.

Auch da gilt: eine tertiäre Ausbildung und eine bessere Qualifizierung und wissen­schaftliche Tätigkeit in Gesundheitsberufen auch außerhalb des ärztlichen Berufes ja, aber ein Nein dazu, dass damit automatisch auch eine Lohnerhöhung verbunden ist. Die Fachhochschulabsolventen sind mit Ausnahme des Sozialministeriums in allen Ministerien nicht als Akademiker eingestuft, sondern nach wie vor in jener Stellung, in der sie sich heute schon befinden. Daher ist es notwendig, in Beamten-Dienstrechtsno­vellen in entsprechender Form diese Akademisierung zu berücksichtigen, denn warum sollte jemand bei einem Parallelbestehen von Akademien und tertiärer Ausbildung in der Fachhochschule diesen Weg beschreiten, wenn er nichts davon hat.

Zum Zweiten: Es hat mir betreffend den Bereich der Hebammen Sorge gemacht, dass nunmehr erstmalig der Fachhochschulrat in Gesundheitsberufen auch Qualitätsüber­prüfungen in der Minderheit gestalten wird. Ich habe mich bemüht, im Rahmen des Verfahrens im österreichischen Parlament da Besserstellungen zu erreichen. Einige Punkte sind gelungen.

Wir kennen das vom Bereich der Akademien für Physiotherapie. Da gehen manche Länder dazu über, diese so zu sperren und so zu öffnen, wie der eigene Bedarf in den Krankenanstalten es erfordert, aber keine einzige Kraft mehr auszubilden, als der Bedarf für den eigenen Bereich es verlangt. Daher ist es mir wichtig gewesen, dass bei den Hebammen und auch bei den MTDs die Formulierung für die Genehmigung für die Fachhochschulen vorhanden ist, dass extramuraler und intramuraler Bereich gleich­wertig für die Zurverfügungstellung der Ausbildungsplätze eo ipso vorhanden sind, denn wir wissen, dass nach der dreijährigen Einführungsphase und dann nach der endgültigen Genehmigung weder der Fachhochschulrat noch das Ministerium Einfluss auf den Träger haben, und daher ist es wichtig, diese Komponenten auch im Gesetz zu verändern, und das war mit schuld daran, warum die „Zangengeburt“ der Hebammen so stattgefunden hat.

 


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