Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 119

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weil dadurch das Vertrauen der am Wirtschaftsleben Beteiligten doch erschüttert wird. Vertrauen ist aber eine der Voraussetzungen für Wachstum und stabile Entwicklung, woran wir alle in diesem Haus – davon gehe ich aus – großes Interesse haben.

Einige Fakten zur Arbeitslosigkeit: Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Beschäftigung von Frauen zu erhöhen. Wir haben das nicht nur gesagt, wir können auch beweisen, dass wir in den letzten fünf Jahren hier einiges erreicht haben: Was beispielsweise teilzeitbereinigte Quoten betrifft, betrug der EU-Durchschnitt der Frau­enbeschäftigungsquote in Vollzeitäquivalenten im Jahr 2003 47,3 Prozent und in Öster­reich 51,7 Prozent – also 4,4 Prozent mehr als der EU-Durchschnitt. (Abg. Mag. Wein­zinger: Aber rückläufig, Frau Ministerin! Sagen Sie das doch dazu!) – Lassen Sie mich kurz ausreden, ich habe Sie auch nicht unterbrochen – ich darf Sie ja auch nicht unter­brechen!

Aus Gründen der Definition der Erwerbsquote als Anteil der Erwerbspersonen – das ist die Summe der Erwerbstätigen und der Arbeitslosen gemessen an der jeweiligen Be­völkerung – ist die Bildung einer teilzeitbereinigten Erwerbsquote leider nicht möglich. Generell machte die Frauenbeschäftigungsquote in Österreich im Jahr 2003 61,7 Pro­zent aus. Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß den Lissabon-Zielen der EU bis 2010 – also in fünf Jahren – eine Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent zu errei­chen ist. Österreich hatte dieses Ziel schon im Jahr 2001 erreicht und geht jetzt auf das Ziel 65 Prozent zu.

In einer dynamischen Wirtschaft können Arbeitslosigkeit und Beschäftigung nie ge­trennt voneinander betrachtet werden. Aussagekräftige Erkenntnisse ergeben sich immer erst bei einer Betrachtung der längerfristigen Entwicklung. Daher wurde von den Experten als Referenzpunkt für eine Analyse des letzten Konjunkturzyklus das Jahr 1997 herangezogen, was Sie offensichtlich nicht verstehen wollen oder nicht verste­hen.

Seit 1997 ist – wie ich schon gesagt habe – die Arbeitslosenquote der Frauen um einen dreiviertel Prozentpunkt gesunken, jene der Männer jedoch um einen halben Prozentpunkt gestiegen. Sie müssen es sich nur über einen längeren Zeitraum an­schauen, Frau Abgeordnete: Im Vergleich dazu lag die Frauenarbeitslosenquote Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre deutlich über jener der Männer. Wäh­rend beziehungsweise nach der Rezession Anfang der achtziger Jahre ist die Arbeits­losenquote der Frauen richtiggehend über jene der Männer hinausgewachsen und blieb dann fast 20 Jahre dort.

Erst seit dem Jahr 2000 – vielleicht handelt es sich um ein zufälliges Zusammentreffen des Amtsantritts dieser Bundesregierung mit diesem Phänomen, werden Sie sicher behaupten – ist die Arbeitslosenquote der Frauen kontinuierlich bis heute unter jener der Männer geblieben, und zwar erheblich, etwa um 1 Prozent.

Lediglich im Jahr 2004 – also vergangenes Jahr – kam es zu einer leichten Abschwä­chung dieses generell positiven Absinkens der Arbeitslosenquote der Frauen. Sie stieg damals minimal um einen Zehntelprozentpunkt von 6,5 auf 6,6 Prozent an, während die Männerarbeitslosigkeit mit 7,5 Prozent – also um 1 Prozent beziehungsweise 0,9 Prozent mehr – gleich geblieben, also nicht angestiegen ist.

Die ersten Monate des Jahres 2005 weisen zumindest keine Fortsetzung dieses An­stiegs aus. Die Arbeitslosenquote der Frauen blieb im Februar und März 2005 auf Basis der registrierten Arbeitslosen und Beschäftigten mit 6,7 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres. Gleichzeitig nimmt auch die Zahl der unselbständig beschäftigten Frau­en weiter zu. So waren im März 2005 um 24 103 Frauen mehr als beschäftigt registriert als noch ein Jahr davor. Selbst bei Herausrechnung der Bezieherinnen von Kinder-


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