Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 134

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prüfen müssen und dass sie, sollten sie nicht den Erwartungen entsprechend vermit­teln, keinen Auftrag mehr bekommen. Ich glaube, das regelt sich von ganz allein.

Tatsache ist, dass wir diese Dienste im Pflegebereich brauchen. Wir brauchen sie genauso notwendig wie hoch qualifizierte medizinisch-technische Fachkräfte. Ich freue mich ganz besonders, dass diese nunmehr im Fachhochschulwesen ausgebildet wer­den können, weil auch das Fachhochschulwesen davon profitieren wird.

Besonders wichtig festzustellen scheint mir dabei zu sein, dass auch die Verankerung der Berufsbezeichnungen geregelt ist.

Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Csörgits. Wunsch­redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.11.32

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich möchte auf die Qualifikation der Beschäftigten im Gesundheitswesen eingehen und darf in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Kollegen Rasinger Bezug nehmen.

Wir sind einerseits sehr froh darüber, dass es endlich zur Novellierung des MTD-Gesetzes kommt. Ich darf darauf verweisen, dass wir als sozialdemokratische Fraktion hier im Hause des Öfteren, stetig und immer wieder darauf hingewiesen haben, dass es ganz wichtig und entscheidend ist, Neuerungen im Zusammenhang mit der Ausbil­dung dieses sehr wichtigen Beschäftigungszweiges durchzuführen. Das wird jetzt ge­macht, darüber sind wir sehr froh. Dasselbe gilt auch für den Bereich der Hebammen.

Was allerdings noch immer nicht erledigt ist – und das ist bezeichnend dafür, wie die Regierungsfraktionen oft mit Entschließungsanträgen, Anregungen und Vorschlägen der Opposition umgehen –, ist die ganze Geschichte rund um die MTF-Beschäftigten. Hier darf ich schlicht und ergreifend sagen: Diese KollegInnen fühlen sich von Ihnen seit fünf Jahren wirklich papierlt.

Was meine ich damit? Ich darf daran erinnern, dass Herr Staatssekretär Waneck anlässlich einer Pressekonferenz am 4. Mai 2001 festgehalten hat: „Daher wird die Bundesregierung in Kürze das in unveränderter Fassung aus 1961 stammende Gesetz an die modernen Notwendigkeiten anpassen.“

Das ist ein wortwörtliches Zitat, aber bis jetzt ist noch nichts geschehen. Ich denke, es ist wirklich allerhöchste Zeit, auch für diese Gruppe der Beschäftigten endlich die not­wendigen Veränderungen durchzuführen. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Wenn Sie jetzt sagen, wir hätten etwas tun können: Frau Bundesministerin Hostasch hat das auch versucht! Wissen Sie, wer dagegen war? – Die ÖVP war damals dage­gen, sie wollte keine gesetzliche Veränderung.

Ich denke, jetzt wäre es endlich einmal an der Zeit, auch für diese Beschäftigten etwas zu tun!

Ebenfalls offen ist noch die Anpassung von modernen Regelungen im Zusammenhang mit den zahnärztlichen Assistentinnen und Assistenten. Daher ist nach wie vor unser Entschließungsantrag von Wichtigkeit und Gültigkeit.

Ich denke, sehr geschätzte Damen und Herren, eine Veränderung der im Gesundheits­wesen beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist aus mehreren Gründen notwendig und wichtig:

 


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