Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 133

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ordnungsgemäß arbeiten. Auch bei diesem Gesetz gilt meiner Meinung nach wieder das Motto des Husch-Pfusch und der Schludrigkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.06


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mittermüller. Sie hat sich eine Wunschredezeit von 3 Minuten fixiert. – Bitte.

 


16.07.07

Abgeordnete Marialuise Mittermüller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Unser Gesundheitswesen steht durch die demographische Entwicklung vor großen Herausforderungen. Die Novelle zum Ge­sundheits- und Krankenpflegegesetz geht in etlichen Punkten auf die Notwendigkeiten des Versorgungsauftrags im Kranken- und Pflegebereich ein. Besonders erfreulich ist die Umsetzung einer Forderung des nunmehrigen Kollegen Herbert Haupt, der sich als damaliger Bundesminister sehr für die gesetzliche Verankerung einer Sonderausbil­dung in der Kinderintensivpflege eingesetzt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Fasslabend.)

Diese Sonderausbildung sieht auch die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde mit ihrem Präsidenten Prof. Dr. Wilhelm Müller als wichtigste Ände­rung im Zuge dieser Novellierung. Die österreichische Säuglingssterblichkeit liegt leider im Mittelfeld der EU. Gerade die neonatale Säuglingssterblichkeitsrate ließe sich sicherlich deutlich verbessern. Jährlich kommen in Österreich mehr als 10 Prozent Frühgeborene auf die Welt, im Jahr 2003 waren es 8 272 Frühchen. Sie sollen durch noch qualifiziertere Intensivpflege besser versorgt werden. Damit können oft auch spätere Behinderungen, viel familiäres Leid und auch weitere Gesundheitskosten vermieden werden. Für mich ist diese gesetzliche Verankerung der Sonderausbildung zur Kinderintensivpflege eine für die Kindergesundheit notwendige Verbesserung. Sie wird ebenso wie die von der Regierung eingeführte Koppelung des Kindergeldbezugs an regelmäßige Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen deutlich gesundheitsfördernde Aus­wirkungen haben, sie wird eine Qualitätssteigerung im Gesundheitsbereich bringen. Daher ist diese Novelle zu begrüßen. (Beifall bei den Freiheitlichen und des Abg. Dr. Fasslabend.)

16.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Bra­der. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.09.30

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Frau Kollegin Lapp! – Nicht mehr da. – Frau Kollegin Haidlmayr, Ihre Kritik an der Novelle des Pflegegesetzes geht meines Erachtens ins Leere.

Wenn man sich die derzeitige Situation anschaut, dass Arbeitsspitzen mit Hilfe von Pool-Diensten abgedeckt werden, dass in diesen Pools eine hohe Fluktuation herrscht, die Pflegequalität manchmal zu wünschen übrig lässt und vor allem die Pflegekonti­nuität nicht gegeben ist, dann, so meine ich, sind die Rahmenbedingungen, die heute geschaffen werden, mit Sicherheit ein Fortschritt.

Es besteht Versicherungspflicht, es wird eine Steuerleistung geben, die Arbeitsrechts­regelungen sind gegeben, und Kollektivvertragsrahmen werden abgesteckt. Das bringt Vorteile, und somit werden auch die Arbeitsspitzen auf qualitätsvoller Ebene abgedeckt werden.

Was Ihre Kritik an den Firmen, die da vermittelnd tätig werden, anlangt, so möchte ich doch meinen, dass auch diese Firmen die Qualifikationen der zu Vermittelnden über-


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