Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 138

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Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Dieses Zeichen wird einstimmig erteilt.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das Gesetz wird auch in dritter Lesung einstimmig beschlossen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 960 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird mehrheitlich erteilt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über einen Entwurf betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 963 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zei­chen. – Dieses Zeichen wird vom ganzen Hohen Haus gegeben. Das Gesetz ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Auch da bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch in dritter Lesung wird dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

16.24.478. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 617/A der Abgeordneten August Wöginger, Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird (962 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


16.25.19

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie, im besonderen Herr Dr. Wittauer als Bereichsleiter des österreichischen Blutspendewesens. Sie alle seien hier herzlich begrüßt!

Wir beschließen heute die Änderung des Blutsicherheitsgesetzes, womit wir einerseits in Abstimmung mit einer EU-Richtlinie festlegen, dass Vollblutspenden gänzlich unbe­zahlt bleiben und andererseits von nun an jeder Spender über den Verwendungszweck seiner Spende aufgeklärt werden soll. Letzteres geht eindeutig klar in Richtung verbes­serte Patientenrechte und Persönlichkeitsschutz und ist natürlich zu unterstützen.

Das große Sicherheitsplus von freiwilligen unbezahlten Spenderinnen und Spendern liegt insbesondere darin, dass nicht die finanziellen Interessen im Vordergrund stehen, sondern für sie zählt der Gedanke des freiwilligen und unbezahlten Einsatzes für unsere Gesellschaft. Gerade in Fällen von Großunfällen und sonstigen Sonderbedarfs­situationen müssen wir auf eine funktionierende Blutversorgung in Krisensituationen zurückgreifen können. Bezahlte Blutspender hingegen stellen oftmals andere – meist


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