Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 139

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wirtschaftliche – Überlegungen in den Vordergrund und könnten darum eben eigene Krankheiten verschweigen.

Laut WHO ist die sicherste Blutspende die freiwillige und unbezahlte Spende. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Jeder geht davon aus, nach einem Unfall oder bei einer Operation ausreichend und genügend sichere Blutkonserven zur Verfügung zu haben. Dank eines so genannten Pools von freiwilligen und unbezahlten Spendern, der seit den fünfziger Jahren in Ös­terreich vom Roten Kreuz aufgebaut und gepflegt wird, funktioniert das hervorragend. Dieses erfolgreiche System würde durch bezahlte Blutspenden in Gefahr gebracht. Eine Kommerzialisierung beziehungsweise Versuche mit Geschäftemacherei würden das große Vertrauen des nationalen Blutspendewesens mit zirka 500 000 Spendern pro Jahr gefährden.

Österreich – und auch diese EU-Richtlinie – hat zum Ziel, sich selbst durch die Gesell­schaft mit Blut zu versorgen. Strenge Schutzmaßnahmen und zusätzliche Regelungen für den Import sollen die Bevölkerung vor eventuell nicht kontrollierbaren Übertragun­gen von Krankheiten schützen. – Nebenbei sei erwähnt, dass natürlich äußerst seltene Blutgruppen weiterhin in wenigen Einzelfällen von einem anderen Land importiert werden sollen und dürfen. Wir stehen auch dazu, dass bei einem Spenderaufruf auf Grund einer akuten Notsituation und bei unmittelbarem Bedarf ein Aufwandersatz von der Blutspendeeinrichtung für diese Spenderinnen und Spender gewährt wird.

Ich freue mich – kurz vor dem Welt-Blutspendetag, der am 14. Juni 2005 abgehalten wird –, dass dieser Antrag breiten Konsens gefunden hat, und bedanke mich abschlie­ßend bei allen Blutspenderinnen und Blutspendern für die unentgeltliche Spenderbe­reitschaft sowie beim Österreichischen Roten Kreuz für die sehr gute Organisation. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.28.42

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat sich sehr ausführlich mit den Inhalten der vorliegenden Novelle zum Blutsicherheitsgesetz beschäftigt, sodass ich im Detail nicht mehr darauf einzugehen brauche.

Diese Novelle dient dem Patientenrecht und auch dem Persönlichkeitsschutz, und daher werden wir selbstverständlich auch dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen.

Erinnern möchte ich jedoch jetzt an den Antrag der SPÖ, der einmal vertagt wurde, dann von Ihnen, den Regierungsfraktionen, abgelehnt wurde, und zwar mit der Begrün­dung, dass ohnehin eine Novelle hiezu in Vorbereitung sei. Wir behandeln heute nunmehr die zweite Novelle zu diesem Gesetz – und leider findet sich darin keiner der Inhalte unserer Vorlage in Richtung Verstärkung der Qualitätssicherung.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass nun zum zweiten Mal in sehr kurzer Abfolge eine Novelle zu diesem Gesetz durchgeführt wird, wobei die Grundlage für beide No­vellen dieselbe Richtlinie war, und möchte das schon als Oberflächlichkeit im Umgang mit den Gesundheitsthemen bezeichnen. Aber ich denke, dass die Regierung doch mehr Interesse an der Kapitalumschichtung von der öffentlichen Hand hin zu einigen wenigen Privaten zeigt. Das hat, wie ich meine, durchaus System, wie auch die aktuellen Absichten rund um die AUVA bestätigen.

 


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