Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 147

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hat, nämlich dass wir Importe ohne Standards nicht akzeptieren dürfen, sollten wir dis­kutieren. Sie haben von Importen in die Europäische Union ohne Beachtung der Stan­dards gesprochen. Ich meine, dass das eines der zentralen Themen der Ausrichtung der Europäischen Union ist, was die Qualitätssicherung betrifft. Und das ist auch einer der Gründe, warum wir uns kritisch mit dem internationalen Warenhandel beschäftigen müssen.

Ein Gesetz, das hier vorliegt, nämlich ein Vertrag zwischen China und Österreich, der die Tiergesundheit, die Tierquarantäne regeln soll, ist aus unserer Sicht ein schlechtes Beispiel für so eine Strategie. Hier ist nicht geregelt, dass Lebendtiertransporte ausge­schlossen sind, und ich halte es für völlig jenseitig, sage ich einmal, dass wir Lebend­tiertransporte im internationalen Maßstab von einem Eck der Erde ins andere Eck unter ökonomischen Gesichtspunkten wirklich ernsthaft ins Auge fassen. Daher werden wir diesem Punkt auf keinen Fall unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte aber zu den anderen Bereichen, vor allem was das Veterinärrechtsände­rungsgesetz betrifft, sagen, dass wir in einem Punkt anderer Auffassung als die SPÖ sind. Wir werden zwar in dritter Lesung diesem Gesetz doch unsere Zustimmung geben, aber eine getrennte Abstimmung verlangen, weil einerseits die entsprechende Seuchenbekämpfung bisher erfolgreich war und Österreich Gott sei Dank seuchenfrei ist im Rinderbereich und weil wir durch eine Verbesserung der Untersuchungsmöglich­keiten, vor allem von Milchprodukten, hier auch zu einer höheren Qualitätssicherung kommen. Das kostet etwas, ist aber sicher ein richtiger Schritt.

Andererseits müssen wir im Bereich des Tierarzneimittelkontrollgesetzes, Frau Bun­desministerin, nach wie vor die Kritik, die wir seit Jahren vertreten, aufrechterhalten, die Kritik, die auch die Tierärzte – aus unserer Sicht zu Recht – zu Beginn dieser De­batte geäußert haben, nämlich dass die Positivliste, wie sie jetzt vorliegt, de facto nichts anderes ist als eine normale Pharma-Einkaufsliste einer tierärztlichen Praxis. – Das ist die Aussage der Tierärzte, Frau Bundesministerin. Insofern denke ich mir, das muss man sich genauer anschauen, und hier sollte man noch einmal prüfen. Diese Liste gehört ganz konkret überarbeitet.

Diese Kritik möchten wir anmerken. Im Übrigen ist diese Anpassung im Tierarznei­mittelkontrollgesetz eine Vollziehung bestehender EU-Richtlinien, die wir für notwendig erachten. Dieses Manko im Bereich der Positivliste wurde aber nach wie vor nicht aus­geräumt. Darum werden wir diesem Punkt im Veterinärrechtsänderungsgesetz unsere Zustimmung nicht geben.

Ich möchte auch einen Punkt aus dem Bienenseuchengesetz noch einmal ansprechen. Was wird hier umgesetzt? Die Anzeigepflicht für bestimmte Schädlinge wird hier ein­geführt, und zwar für den Bienenstockkäfer und eine Milbe. (Abg. Wittauer: Nicht eine!) – Mehrere Milben, von mir aus, auf jeden Fall Schädlinge, die im internationalen Handel verstärkt über diese Globalisierung hereinkommen. Wenn wir hier nicht wirklich intensive Kontrollen durchführen, wenn wir das nicht ganz klar meldepflichtig machen, anzeigepflichtig machen, wird das eine große Gefahr sein für die Lebensmittelsicher­heit nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa. Das ist eine Herausforderung der Zukunft, der wir nicht entgehen können.

Abschließend möchte ich noch auf etwas eingehen, was in den letzten Wochen auch viele Bäuerinnen und Bauern massiv bewegt hat, und zwar die Einstellung eines Bio­werbespots, der im Hörfunk gelaufen ist. Ich weiß nicht, wer von den Kolleginnen und Kollegen hier diesen Spot gehört hat. Da wird für gentechnikfreie Lebensmittel gewor­ben, konkret für gentechnikfreies Rindfleisch, in einem Werbespot, der etwa 30 Mal ge­sendet wurde, den die Europäische Union auch freigegeben hat, der mit europäischen


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