Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 146

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Donabauer. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


16.51.27

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich gebe dem Kollegen Mag. Maier absolut Recht darin, dass wir eine viel größere Sensibilität in neuen Bedrohungsbereichen brauchen, so zum Beispiel im Zusammenhang mit der Vogelgrippe.

Insgesamt meine ich, das ist eine Herausforderung für die Europäische Union auch in der Richtung, dass bei den Importen in die Länder der Europäischen Union viel stren­gere Bestimmungen angelegt werden sollten. Ich spreche da aber jetzt nicht die Vogel­grippe, sondern ein anderes Thema an, auch wenn es vielleicht nicht ganz zu den Debattenbeiträgen passt.

Wir haben strenge Tierschutzstandards. Das haben wir hier beschlossen, und wir halten das für richtig. Dass wir aber nach Österreich und in die Europäische Union Im­porte zulassen, die ohne jegliche Standard-Beachtung durchgeführt werden, das halten viele für nicht richtig. Das ist etwas, worüber man einmal diskutieren sollte.

Zum Veterinärrechtsänderungsgesetz: Das Gesetz wurde notwendig, weil es drin­gende Anpassungen durch Vorgaben des europäischen Rechtes gab. Es gibt eine ent­sprechende Notwendigkeit im Bereich des Vollzugsprozesses, und es gibt auch neue Bestimmungen, durch die EU vorgegeben, im Bereich des Bienenseuchengesetzes.

Diese Regelungen sind keine grundsätzlichen Neuerungen, sondern sind eine Anpas­sung an die aktuellen Ansprüche des Tierarzneimitteleinsatzes und des Tierseuchen­überwachungsgesetzes. Die umzusetzende Richtlinie des Rates über das Verbot bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung wurde bisher durch das Lebensmittel­gesetz und das Verbot des Inverkehrbringens durch das Arzneimittelgesetz geregelt. Die Regelungen der Europäischen Kommission wurden als unzureichend eingestuft, und deshalb kam es zu dieser Vorlage.

Zum Tierseuchengesetz. – Österreich ist derzeit Gott sei Dank frei von Tierseuchen. Diesbezüglich verlangt natürlich die Kommission jährliche Nachweise über die Überwa­chungsergebnisse. Ich denke, dass wir diesen Erwartungen folgen können. Die nach der bisherigen Rechtslage vorgesehenen Maßnahmen sind, wie schon gesagt, nicht ausreichend, da sie von einem wesentlich schlechteren Seuchenstatus ausgehen. Ziel ist die Schaffung von periodischen Untersuchungen. Diese kosten viel Geld, aber im Interesse einer guten und korrekten Produktion und Ausrichtung der gesamten Tier­haltung wird das notwendig sein.

Bezüglich der Lagerung von Tierarzneimitteln darf ich nur sagen, dass wir in Österreich in diesem Zusammenhang korrekte rechtliche Voraussetzungen haben. Die Prüfungen in den landwirtschaftlichen Betrieben werden laufend durchgeführt, und zwar von Amtstierärzten. Ich glaube, dass auch hier eine ganz grundlegende Aufarbeitung er­folgt und die geltenden Regelungen durchaus Beachtung finden. Das ist meines Erach­tens ein wichtiger Beitrag für die Produktion von einwandfreien und markttauglichen Lebensmitteln. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.54


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich darf die Damen und Herren Abgeordneten an das Telefonierverbot im Haus erinnern und erteile Herrn Abgeordnetem Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber für 4 Minuten das Wort. – Bitte.

 


16.54.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren! Das, was der Kollege Donabauer gemeint


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