Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 151

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Wir haben jetzt gemerkt: Es gibt diese Liste A und diese Liste B nicht mehr, und zwar schon seit vielen Monaten. Seit 1. Jänner gibt es diese zwei Listen nicht mehr, sondern es gibt eine neue einheitliche Liste. Diese neue einheitliche Liste gibt es vor allem des­wegen, weil die WTO ein Sanitary and Phytosanitary Agreement verabschiedet hat und weil sie der Meinung ist, dass all diese Krankheiten in Fragen des Handels die gleiche Wertigkeit haben. Es geht um ein Handelsabkommen, und natürlich ist es vernünftig, wenn es eine gemeinsame Liste gibt. Die Frage ist nur: Was gilt jetzt? Gilt jetzt die Liste A oder die Liste B? Soll es mehr Maßnahmen oder weniger Maßnahmen geben?

Vor allem: Diese neue Liste enthält mehr Krankheiten als die beiden alten zusammen, darunter zum Beispiel die Paratuberkulose. Da erhebt sich die Frage: Wie wird diese jetzt behandelt? Nach dem Prinzip: viel Information, viele Maßnahmen? Oder nach dem Prinzip: wenig Information, wenig Maßnahmen?

Sie konnten uns das nicht sagen! Sie haben im Ausschuss überhaupt so getan, als ob es für Sie ganz neu wäre, dass es zwei Listen gibt, bis wir Ihnen einen Brief vom April 2004 vorgelesen haben, den Sie vom Generaldirektor der OIE bekommen haben, in welchem bereits angekündigt wurde, wie man vorgehen wird. Darauf haben Sie uns erklärt, dass zurzeit in Paris eine Konferenz stattfindet und da erst entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Ich habe das Beschlussprotokoll dieser Konferenz: In diesem ist überhaupt nicht die Rede davon! Das war nämlich überhaupt nicht Thema, denn diese Liste wurde bereits letztes Jahr beschlossen.

Sie sollten allerdings, auch wenn Sie sich persönlich nicht mit allen Maßnahmen im Detail beschäftigen können, zumindest das Parlament über diese Fragen etwas besser informieren! In dieser Form können wir diesem Vertrag auf gar keinen Fall zustimmen, weil es eine Reihe von ungeklärten Fragen gibt. Es wäre besser gewesen, uns den Vertrag nicht so schnell zu schicken, sondern diesen Vertrag zuerst noch ordentlich zu verhandeln und uns diesen erst dann schnell zur Ratifizierung vorzulegen! Dann wür­den wir auch gerne zustimmen! So können wir das aber unmöglich machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

17.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.12.21

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ergeben sich neue Möglichkeiten der Seuchenbe­kämpfung. Einerseits sollen im Bereich des Veterinärwesens erforderliche Anpas­sungen an die Vorgaben des europäischen Rechts erfolgen, andererseits sollen Berei­nigungen von Vollzugsproblemen möglich werden. Bereits vorhandene Regelungen werden an die aktuellen Ansprüche des Tierarzneimitteleinsatzes sowie der Tierseu­chenüberwachung angepasst.

Meine Damen und Herren! Das Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005 setzt EU‑Vor­schriften um. Es löst Vollzugsprobleme, etwa durch die Klarstellung behördlicher Melde-, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten im Tierseuchengesetz. Der vorliegende Entwurf soll auch sicherstellen, dass die Belastung einzelner Bezirksverwaltungsbe­hörden durch Strafverfahren nicht punktuell entsteht.

Österreich ist anerkannt frei von Seuchen, auch von Rinderseuchen. Zur Aufrechterhal­tung dieses Status kommt es zu einer noch besseren Überwachung durch die nunmeh-


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