Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 158

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

17.33.4413. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (857 d.B.): Bun­desgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG) (976 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Damit gelangen wir zum 13. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. Wunschredezeit: 3 Minu­ten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.34.22

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Zum Bundes-Lärmschutzgesetz: Wir werden dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen, und das aus mehreren Gründen. (Abg. Neudeck: Das heißt: Das ist ein gutes Gesetz!) Ich darf Ihnen nur drei Gründe sagen.

Der erste Punkt ist jener der Lärmkarten. Wir haben nichts gegen Lärmkarten, die Frage ist nur: Was wird in der Realität passieren? – Dieses Gesetz sieht verschiedene Lärmarten vor, nämlich von Eisenbahnen, von Autobahnen und Schnellstraßen, von Industrieanlagen, von Landesstraßen, von Flughäfen und von Straßenbahnen. Diese sechs verschiedenen Lärmquellen werden in mehreren – ob es jetzt drei, vier, fünf oder sechs sind, ist noch nicht ganz klar – Lärmkarten aufgezeichnet und nicht übereinander gelegt, nicht addiert.

Das heißt, dass zum Beispiel jemand, der in Wien in Liesing lebt, der von all diesen Lärmarten betroffen ist, sich dann zwar quasi auf allen sechs Karten wiederfindet, dass er betroffen ist, aber de facto – wenn es darum geht, wie seine Lärmsituation erträg­licher gestaltet wird – im Kreis geschickt werden wird. Es wird die eine Abteilung des Verkehrsministeriums, die für die Fluglärm-Karten zuständig ist, sagen: Na, bei uns ist es sowieso nicht so laut! Gehen Sie doch zu Bartenstein! Das ist die Industrieanlage bei Ihnen in der Nähe! – Der wird ihn zur Stadt Wien schicken, und die Stadt Wien wird ihn zu Pröll schicken, und Pröll wird sagen: Nein, ich bin nur dafür zuständig, das alles ins Internet hineinzustellen. – In Wahrheit ist das Schilda-mäßig und hilft den Bürgern überhaupt nicht.

Was wir hier fordern, ist, dass die Lärmkarten zusammengeführt werden – technisch schwierig, aber möglich. Das haben uns auch die Experten beim Hearing im Aus­schuss so gesagt: dass das technisch an und für sich kein Problem ist, diese zusam­menzuführen. Und das wollen wir.

Zweiter Punkt: die Schwellenwerte. Für den Fluglärm soll es einen Schwellenwert von 65 Dezibel untertags geben. Wenn ich mir in der Realität anschaue, wie man auf Seiten der Länder Wien und Niederösterreich – also jetzt nicht nur das hoch gelobte rote Wien, sondern auch Niederösterreich – in der Praxis mit Lärm umgeht, gerade mit Fluglärm, so ist es dort so, dass in der Mediation die Maßnahmen gegen Fluglärm nicht bei 65 Dezibel beginnen, sondern in Wahrheit dort aufhören! Die beginnen dort bei 54 Dezibel mit der Förderung des Einbaus von Lärmschutzfenstern, der Errichtung von


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