Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 159

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Wintergärten et cetera – und bei 65 Dezibel bieten sie in Wahrheit nur noch Absiede­lungsprämien an, weil klar ist: Das ist zu laut und ist nicht zumutbar. Das heißt, dort, wo in der Praxis, wo bürgernah agiert wird, mit Maßnahmen aufgehört wird, dort fan­gen Sie überhaupt erst einmal an, über Maßnahmen nachzudenken.

Der dritte Punkt ist die Bürgerbeteiligung. Die Richtlinie schreibt klar vor: erstens Infor­mation der Bürger und zweitens Bürgerbeteiligung – und zwar effektive! – an der Er­stellung von Maßnahmenplänen, und zwar zu jedem Punkt, und auch Berücksichtigung dessen, was die Bürger dabei einbringen.

Das, was Sie hier machen, ist, dass Sie die Bürger lediglich informieren, aber nicht beteiligen an der Erarbeitung der Lärmschutzmaßnahmen. Das zeigt einfach wieder die bürgerferne Politik der ÖVP, und deswegen werden wir dem auch nicht zustimmen.

Ich habe mir zuerst gedacht, man könnte dazu sagen: Viel Lärm um nichts. – Die Wahrheit ist genau umgekehrt, nämlich: Nichts gegen viel Lärm. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kopf zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.38.05

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Krainer, nichts außer viel Lärm – war das jetzt von Ihnen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Da müssen wir ihn in die Lärmkarten eintragen!)

Wenn einem inhaltlich nicht mehr viel einfällt, um ein Gesetz, das einfach deshalb, weil es von der Regierung vorgelegt wird – und nur deshalb –, nicht zustimmungsfähig ist, abzulehnen, muss man die ganz wenigen Punkte, über die man vielleicht unter­schiedlicher Meinung sein kann – die aber bei diesem Thema auch in anderen Ländern nicht anders geregelt werden als bei uns –, zu einem vermeintlich großen Problem aufblasen.

Tatsache ist, dass das hier am wesentlichsten, häufigsten und heftigsten diskutierte Thema, der Fluglärm, und die Schwellenwerte, die wir in diesem Gesetz festlegen, exakt so geregelt sind, wie sie zum Beispiel in Deutschland auch eine rot-grüne Re­gierung geregelt hat. Das mag nicht so wichtig sein, weil Sie den Vergleich mit Deutschland schon nicht mehr hören können. (Abg. Mag. Regler: Das wird bald besser werden!)

Wir sind in diesem Fall – zugegeben – nicht besser als Deutschland, denn wir verwen­den die gleichen Schwellenwerte, aber wir verwenden auch keine schlechteren. Und, wie gesagt, die Regierung dort ist von zwei Parteien gebildet, von denen sich eine ja ganz besonders auf die Fahnen heftet, ökologisch interessiert und tätig zu sein.

Faktum ist: Es gelingt uns hier die Umsetzung einer EU-Richtlinie, durch die einerseits die Lärmemissionen in Umgebungslärmkarten festgehalten werden – eine wesentliche Errungenschaft, meine ich, weil der erste Schritt zur Vermeidung zunächst einmal die Sichtbarmachung, und zwar die komprimierte Sichtbarmachung der Belastungen ist –, und das Ganze geht auch, im zweiten Schritt, in eine systematische Planung der Gegenmaßnahmen beziehungsweise der Vermeidungsmaßnahmen – und auch das ist in diesem Gesetz absolut festgehalten.

Mag schon sein, dass das jetzt einfach im oppositionellen Reflex so sein soll – es muss nicht so sein, aber vielleicht soll es Ihrer Vorstellung nach so sein. Dann ist vielleicht doch ganz interessant, wie die im Mediationsverfahren beim Flughafen Schwechat en-


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