Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 160

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gagierte Frau Rynesch das im Ausschuss beim Hearing kommentiert hat. Sie hat näm­lich, im Gegensatz zu Ihnen, dieses Gesetz als einen Meilenstein für den Lärmschutz bezeichnet. Und da halte ich mich in diesem Fall lieber an jemanden, der damit direkt befasst ist und damit arbeitet, als an jemanden, der es offensichtlich einfach aus der oppositionellen Rhetorik heraus beurteilt. Frau Rynesch – noch einmal – hat dieses Gesetz als einen Meilenstein bezeichnet, und das tun wir auch! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Bayr: Die Intention des Gesetzes, nicht das Gesetz! – Abg. Krainer: Die Ausführung ist mangelhaft! Die Intention ist ein Meilenstein, die Ausführung ist mangelhaft! – Man muss immer zur Gänze zitieren! Wir waren alle dabei!)

17.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Gla­wischnig zu Wort. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


17.41.33

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Menschen in Öster­reich fragt, durch welche Umweltbelastungen sie sich am meisten gestört fühlen, dann bekommt man von sehr vielen die Antwort: Es ist der Lärm. – Dieses Gesetz, das jetzt zur Abstimmung vorliegt, bringt unterm Strich für diese Leute überhaupt nichts. Ich sa­ge das in dieser Drastik, weil ich die Logik dieses Gesetzes und die dahinter stehende Logik auch der Richtlinie überhaupt nicht verstehen kann.

Das Gesetz ist, wie so oft bei Umweltgesetzen, die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die EU-Richtlinie geht von dem System aus, dass man bei dem Problem Lärm einmal damit beginnt, die Betroffenen zu informieren. Jetzt denke ich mir: Wenn ich von Lärm betroffen bin, dann weiß ich das! Wenn draußen die LKWs vorbeifahren oder ich in der Nähe des Flughafens lebe und in der Nacht nicht schlafen kann, dann weiß ich in der Regel, dass es der Lärm ist, der mich nicht schlafen lässt! Und die Richtlinie geht davon aus, dass durch die Information Druck für verbindliche Maßnahmenpläne ent­steht. – Das System ist sehr, sehr unlogisch, und ich kann mir nicht vorstellen, was das für die Betroffenen bringen soll.

Die österreichische Bundesregierung und der Bundesminister sowie die Regierungs­parteien haben aus dieser sehr, sehr unlogischen EU-Vorgabe auch nichts Besseres gemacht und wählen genau dieses System: ausschließlich Information der Betroffenen und dann unverbindliche Maßnahmenpläne. Also unterm Strich verwaltet man dieses Problem nur.

Es ist im Übrigen ein schreckliches Ungetüm von Zuständigkeiten: Man hat eine EU-Richtlinie und muss elf Gesetzgeber tätig werden lassen, weil es keine bundesweite Lärmschutzkompetenz gibt. Auf Ministeriumsseite sind drei Ministerien zuständig, und dann noch die Landeshauptleute. Wir sind jetzt schon ein Jahr verspätet mit der Um­setzung. Also ein bürokratisches Monster, das unterm Strich für die Betroffenen nichts bringt, außer dass sie wissen, dass sie von Lärm belästigt sind.

Einem solchen Gesetz können wir nicht zustimmen, und es tut uns Leid, dass diese Chance, tatsächlich verbindliche Maßnahmenpläne vorzusehen, tatsächlich Ordnungs­politik zu betreiben und auch tatsächliche Grenzwerte vorzuschreiben, nicht genutzt worden ist und man hier ein bürokratisches Ding eigentlich für nichts macht. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Witt­auer zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


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