irgendwo forciert haben. (Beifall bei
den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Krainer:
Ein bisschen mehr Auffassungsgabe wäre doch vonnöten!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Das
vorliegende Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz ist ein weiterer Schritt,
Maßnahmen für die lärmgeplagte Bevölkerung zu setzen, um den Lärm zu
vermindern. Frau Kollegin Glawischnig, ich finde schon eine sehr klare Logik in
diesem Gesetz, also dass man zuerst in ganz Österreich strategisch erhebt, wo
der Lärm ist, welche Lärmquellen diese Auswirkungen haben – und dass auf
Grund dieser erstellten Lärmkarten dann ganz genaue Aktionspläne erstellt werden,
die Synergien haben und miteinander gleichzeitige Lärmschutzmaßnahmen ermöglichen.
(Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber wieso unverbindlich? ... der ganze
Aufwand nicht, wenn es unverbindlich ist! – Abg. Wittauer: Im Parlament weiß man sehr genau, wo der Lärm herkommt!)
Was natürlich ganz wichtig ist, ist die Information, eine umfassende Information der Bürger, die in dieser Gesetzesvorlage auch ganz klar vorgesehen ist.
Klar ist natürlich, dass der ganze Lärmschutz eine sehr komplexe Materie ist, eine Querschnittsmaterie, die sich über drei weitere Ministerien zieht, von der die Länder mitbetroffen sind und die natürlich auch technisch gesehen unterschiedliche Lärmquellen betrifft. Kollege Krainer hat heute angesprochen, dass er sich wünschen würde, dass all diese Lärmquellen in einer Karte verzeichnet werden. – Ja, das finde auch ich sehr wichtig, aber, wenn Sie sich erinnern, im Ausschuss haben wir von den Experten gehört, dass das technisch, mathematisch zurzeit noch nicht möglich ist. (Abg. Krainer: Nein! Falsch! Sie haben die Frage gestellt, es ist aber keine Antwort gekommen!) – Kollege Krainer, dann haben Sie aber nicht aufgepasst!
Ich habe es ganz klar gehört: Es werden zwar in der EU Harmonisierungsverfahren entwickelt. (Abg. Krainer: Nein! Das stimmt überhaupt nicht!) Der Herr Bundesminister selbst hat auf meine Frage geantwortet, dass auch in Österreich Universitäten damit befasst werden.
Da richte ich noch einmal den Appell an den Herrn Bundesminister, dass er diese Angelegenheit ganz besonders forciert, an den Universitäten diese Möglichkeiten untersuchen zu lassen, dass Lärmkarten mit den einheitlichen Lärmquellen dargestellt werden.
Es ist mir unverständlich, dass Sie von
der Opposition wieder einmal einer positiven Reform im Umweltbereich nicht
zustimmen. Diese Gesetzesvorlage ist sicherlich positiv für die
österreichischen Bürger. Vielleicht können Sie doch noch mitstimmen. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen. – Abg. Krainer:
Dass die Bürgerbeteiligung nicht verwirklicht ist, steht außer Streit? Habe ich
das jetzt richtig mitbekommen?)
18.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.11
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Zuerst möchte ich auf einige Vorredner eingehen, die unter anderem gemeint haben, es sei reine oppositionelle Rhetorik, die hier verwendet wird, wenn man diese Gesetzesvorlage ablehnt. Ich glaube, wenn man sich die massiven Bedenken in Erinnerung ruft, warum wir das ablehnen, dann ist es ein starkes Stück, so etwas zu behaupten.
Es wurde gesagt, diese Erfassung des Lärms sei wichtig. (Abg. Wittauer: Wasser predigen und Wein trinken!) Natürlich ist es wichtig, dass man den Lärm erfasst, aber es reicht nicht aus, dass man ihn bis 2012 erfasst, dafür 12 Millionen € ausgeben will, aber nichts dagegen tut! Darum geht es eigentlich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge-