Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 175

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Herr Bundesminister, ich bin dir wirklich sehr dankbar dafür, dass du dieses Problem, die täglichen Bedürfnisse der Menschen wahrgenommen hast und dass du auch jetzt konkrete Umsetzungsschritte setzt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das Gesetz nie angeschaut!)

18.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dr. Moser. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.35.00

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen Hornek, Auer und Sie­ber! Ich würde ja gerne wiederholen, wenn es die Zeit zuließe, welche Daten, welche Fakten, welche Argumente Sie hier angeführt und zu Protokoll gegeben haben, näm­lich zu Krankheitsbildern, zu Schäden, zu Belastungsgrößen und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Aber dann, bitte, verstehe ich nicht, dass Sie angesichts Ihrer Daten und Ihrer Zitate – 28 Prozent der Bevölkerung leiden unter Lärm, 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gehen auf Grund von Lärmbelastungen verloren – dieses Ge­setz nicht ablehnen, weil es eben völlig unzulänglich ist.

Herr Minister, überlegen Sie einmal: Ein Mensch hat hohen Blutdruck. Der hohe Blut­druck wird gemessen, er wird aber nur teilweise gemessen, dann wird wieder ge­schätzt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Schätzen tun wir nicht!) Und bis zum Jahre 2012 soll es dann einen Blutdruckkataster mit einigen Spitzen auf und ab geben. Würden Sie das als adäquate Maßnahme für einen Menschen ansehen, der unter Bluthochdruck und Herzinfarktgefahr leidet?

Herr Minister, was wäre da Ihre Antwort? – Ich glaube, die Antwort sähe anders aus als dieses Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, denn dieses Gesetz macht nichts ande­res, als Blutdruckmessungen vornehmen zu lassen – und das nicht flächendeckend, sondern nur sektorspezifisch. Da korrigiere ich Vorredner. Mit diesem Bundes-Umge­bungslärmschutzgesetz wird nicht einmal durchgehend gemessen, sondern es ermög­licht teilweise lediglich hypothetische Schätzungen und Berechnungen. Dann stellen Sie sich hin und sagen: Ja, wir machen dann die strategischen Lärmkarten, und dann machen wir den Aktionsplan, und dann gibt es einen Etappenplan – und dann kommt das Jahr 2012.

Ich sage Ihnen Folgendes: Alleine in Tirol sind 81 000 Kinder nicht nur von Luftschad­stoffen, sondern auch von eminenter Belastung durch Lärm betroffen. Das sind täg­liche Schäden, das sind stündliche Beeinträchtigungen! Da leiden die Menschen teil­weise Tag und Nacht! Und Sie setzen sich her, legen uns ein Gesetz vor, sagen, dass Sie wieder messen und schätzen lassen – und im Endeffekt geschieht nichts! Das ist eine Zumutung, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Das können wir nicht hinnehmen! Das ist schleichende Körperverletzung und Le­bensverkürzung. Ich brauche ja Ihre Daten nicht zu wiederholen, Herr Kollege Hornek, Herr Kollege Auer und Herr Kollege Sieber. Die brauche ich gar nicht zu wiederholen. Es ist sozusagen protokollarisch festgehalten, dass schleichende Körperverletzung und Lebensverkürzung stattfindet – und durch dieses Gesetz verlängert wird, das eine Mini­malumsetzung der EU-Richtlinie ist und wo man jetzt ansteht. (Abg. Neudeck: Lebens­verlängernd ist Ihre Rede auch nicht!)

Ich sage es Ihnen sehr gerne, Herr Kollege Neudeck: Kommen Sie einmal mit mir nach Tirol! (Abg. Neudeck: Da müssen Sie mir eine Entschuldigung für zu Hause schrei­ben! – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nehmen Sie den Wittauer! Der wohnt in Tirol!) Ich war


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