heute völlig offen geblieben. (Abg. Neudeck:
Man kann ja nicht erwarten, dass Sie es auch verstehen!)
Die Reduktion von 24 auf 18 ist – nicht, dass man das besonders betrauern müsste! –vergaberechtlich natürlich keine Kleinigkeit. Sie von den Regierungsparteien haben ja im Sommer 2002 behauptet, das Ganze sei auf Grund der so genannten Hochwasserkatastrophe erfolgt. (Abg. Scheibner: Nein!) Ich habe hier ein Dokument der Finanzprokuratur vom 1. Juli 2002 vorliegen, in dem schon damals angefragt wurde, welche Möglichkeiten bestünden, von 24 auf 18 Stück zu reduzieren, ohne die Ausschreibung zu wiederholen. So haben Sie gefuhrwerkt! Das ist doch der Punkt!
Außerdem hat die Finanzprokuratur in ihrer ersten Stellungnahme rückgemeldet, dass das ohne Neuausschreibung gar nicht geht. Das haben Sie jedoch vom Tisch gewischt, anschließend hat das Hochwasser herhalten müssen. (Abg. Scheibner: Stimmt ja gar nicht! Wer hat das gesagt, dass das für Hochwasser...? Völlig falsch!) Ich behaupte nach wie vor, dass es sich um einen Missbrauch der Hochwasser-Opfer gehandelt hat, als so getan wurde, als ob deshalb irgendein Euro eingespart werden konnte. Und auch das ist beweisbar! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Sie haben – und da sage ich auch
wieder: Gott sei Dank! – ein Kostenkorsett vorgegeben, das nicht dazu
führt, dass dann womöglich 3 Milliarden rein für die Grundbeschaffung des
Eurofightersystems auszugeben wären. Sie haben, taktisch gar nicht blöd,
gesagt, das müsse unter 2 Milliarden liegen – 1,9 irgendetwas, irgendein
Humanic-Preis –, und so ist es dann am Schluss auch gekommen. (Abg. Hornek:
Das ist eine Humanic-Rede!) Allerdings war völlig klar, dass die Firma
Eurofighter gar nicht willens war, 24 Stück um diesen Preis zu liefern.
Auch das ist nachvollziehbar! (Abg. Murauer: Aber nicht für jeden, nur für
Sie!)
Deshalb haben Sie die Sachen wunderbar zusammengemischt, verbrämt und am Schluss gesagt: Jetzt sparen wir auch noch, jetzt nehmen wir nämlich 18, die kosten nur 2 Milliarden. Verschwiegen haben Sie dabei, dass Sie sehr viele Kostenbestandteile aus den Stückkosten gleichsam herausgedrückt haben.
Warum haben Sie das gemacht? – Erstens wegen dem Humanic-Preis, und zweitens wegen dem Vergaberecht, weil das natürlich hochproblematisch ist! Sie haben drei Gutachten gebraucht, bis wenigstens einer geschrieben hat: Wenn überhaupt, dann geht es nur unter der Bedingung, dass die Stückpreise nicht teurer werden – was ja witzig ist, wenn es weniger Stück werden – und gleichzeitig kein anderes Kriterium geändert wird.
Was haben Sie gemacht? – Bei den Stückpreisen haben Sie herumjongliert und manipuliert, es sind nämlich gleichzeitig die Systempreise gestiegen, weil Sie das hinausgedrückt haben, sich an dieses Gutachten anklammernd. Aber das Gutachten besagte auch, dass gleichzeitig keine anderen Muss-Kriterien verändert werden dürfen. Sie aber haben eine Reihe von Muss-Kriterien verändert. – Und all das steht in diesem Rechnungshofbericht. Deshalb folgert der Rechnungshof auch unter 15.2, dass diese „Vorgangsweise des BMLV“ „mit sehr hohem Risiko behaftet“ war.
Die Frage, ob sich nicht im Nachhinein ein Bietersturz ergeben hätte oder nicht – was alles zum Aufheben gebracht hätte –, haben Sie ja gar nie beantwortet! Der Rechnungshof kann das nicht; dieser hat klipp und klar ausgeführt, weil man überhaupt nur nachrechnen kann unter „Nichtberücksichtigung“ bestimmter Umstände, nämlich sämtlicher kaufmännischer, kommerzieller „hinsichtlich Haftung, Liefertermin und Zahlungstermin“. Ja bitte, was heißt denn das? – Die Entscheidung, dass wir zusätzlich eine Zwischenlösung um 75 Millionen € aufwärts finanzieren müssen, hat in die Beurteilung des Rechnungshofes gar keinen Eingang gefunden!