Generaltruppeninspektor und andere zu laden, die damals in einem Aktenvermerk geschrieben haben, sie seien gegen diese Entscheidung und gegen die Beschaffung dieses Produkts, und zwar wegen einer Reihe von Gründen. (Abg. Scheibner: ... schon fünf Mal erklärt!) Genau das wäre dann dort zu diskutieren gewesen.
Ich halte mich deshalb so lange damit auf, weil es um die grundsätzlich Frage geht, wie der Kontrollausschuss – so muss er wohl auch heißen – in diesem Hause arbeiten kann. Und wenn es einreißt, dass die Mehrheit, die nun einmal die Regierung stützt – so ist das richtigerweise auch –, dass diese Mehrheit überhaupt nichts mehr zulässt, und zwar entgegen früheren Gepflogenheiten, dann ist das noch einmal ein Quantensprung! Und das mündet de facto in völlige Kontrollverweigerung (Abg. Hornek: Ja, weil ihr hinausgegangen seid! Das war die Kontrollverweigerung!), deshalb erfolgte dieser Auszug. Die Fraktionen haben sich sehr wohl darum bemüht, in der Sitzungsunterbrechung zu einer gemeinsamen Vorgangsweise zu finden.
Nun komme ich auf diesen Anlassfall zurück. Natürlich kann es aus unserer Sicht nicht so bleiben, dass wenige Beamte und ein paar Minister in dieser Republik wissen, was ungefähr in diesem Vertrag steht, sonst niemand! Alle anderen sollen sich irgendwohin „verzupfen“! (Abg. Hornek: Weil es so in der Verfassung festgeschrieben ist!) – Es steht in der Verfassung, dass drei Beamte wissen dürfen, was in so einem Vertrag steht? Gehen Sie in sich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Hornek: In der Verfassung steht es nicht drinnen, aber ...!)
Der Punkt ist doch: Wenn es eine politische Debatte darüber gibt, wie mit diesem Ding oder Unding, nämlich mit der Beschaffung, der Vertragsunterzeichnung und der möglichen Lieferung – sicher ist die aus bekannten Gründen ja nicht – umzugehen ist, dann können Sie doch nicht im Ernst meinen, dass diese Schräglage eine günstige Voraussetzung für eine halbwegs plausible Debatte ist! Es hat auch die Opposition ein Recht darauf, zumindest ein paar Dinge einzusehen. Das wird jedoch konsequent verweigert – und Sie wundern sich, wenn wir dabei nicht mitspielen wollen!
Ich kann Ihnen aber sagen, was Sie dazu veranlasst, hier Ihre Politik des Mauerns weiter zu betreiben. Sie beziehen sich ja ausschließlich und immer wieder auf Rechnungshofberichte, auf Aussagen von Ministern und sonst etwas. Aber schon der letzte Rechnungshofbericht hat klipp und klar herausgearbeitet, dass die Firma Eurofighter GmbH nur unter ganz, ganz eingeschränkten, relativ schmalspurigen, in einem winzigen Korridor befindlichen Voraussetzungen so genannter Bestbieter sein konnte.
Dass das Herbeiführen dieser Umstände ausschließlich oder hauptsächlich durch – ich sage Manipulationen an der Ausschreibung im Nachhinein überhaupt zustande gekommen ist, konnten Sie aus dem Rechnungshofbericht ebenso herauslesen. Ich sage – und zwar bereits zum dritten oder vierten Mal für dieses Protokoll –: Ausschließlich die Wahl der Finanzierungsvariante hat die so genannte militärische Entscheidung am Schluss beeinflusst. Die Finanzierungsvariante wurde vom Finanzministerium hineinreklamiert. Wann? – Eine Nacht oder, wenn Sie wollen, einen Tag vor der Entscheidung! Es war aus der Ausschreibung überhaupt nicht ersichtlich, dass eine einzige Finanzierungsvariante herangezogen werden soll.
Alleine das wäre es schon wert gewesen, Ihre Ausführungen hier völlig zu hinterfragen oder zu widerlegen, aber es kommt, in der Reihenfolge, noch dicker.
Wenn Sie schon glauben, dass das der Bestbieter gewesen sein soll (Abg. Neudeck: ... steht es ja gar nicht in diesem Bericht!), dann wenden Sie sich dem jetzt vorliegenden Rechnungshofbericht zu! Wenden Sie sich diesem Bericht zu, darin wird der Zeitraum von der so genannten Typenentscheidung bis zur Vertragsunterzeichnung behandelt. (Abg. Hornek: Du hast da einen Ausschussbericht versäumt!) Von dieser Zeitspanne sind einige Punkte, die der Rechnungshof in seinem Bericht anspricht, bis