Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 209

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Daraufhin haben wir den Verteidigungsminister ersucht, die Geheimhaltungsklausel vorzulesen. Darauf hat der Verteidigungsminister erklärt, das könne er nicht, weil die Geheimhaltungsklausel geheim sei. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen und der SPÖ.)

Darauf habe ich mir die Frage erlaubt, ob er wenigstens, ohne die nationale Sicherheit zu gefährden, bekannt geben könne, wer von Seiten des Verteidigungsministeriums den Vertrag unterschrieben habe. Darauf erklärte der Verteidigungsminister (Abg. Gaál: Das ist geheim!), nein, das könne er nicht, denn das unterliege der Amtsver­schwiegenheit. Nicht einmal der Name des unterschreibenden oder unterschrieben habenden Beamten darf dem Nationalrat mitgeteilt werden, weil das Amt grundsätzlich verschwiegen ist. (Abg. Neudeck: Sie wollen ein Zeugenschutzprogramm!)

Wenn das Amt aber so verschwiegen ist, dass der Ausschuss überhaupt keine Aus­künfte mehr bekommt, dann müssen wir über die Amtsverschwiegenheit diskutieren. Dann können wir nicht über die Eurofighter diskutieren, dann gibt es keine Möglichkeit, heute zu diesem Bericht ja zu sagen und die Zustimmung zu geben, weil wir damit einen Persilschein ausstellen müssten. Wir werden wieder den Vertrag einfordern müssen, wir werden das ein zweites und drittes Mal tun, irgendwann bekommen wir ihn.

Trotzdem bin ich dem Herrn Präsidenten des Rechnungshofes dankbar, dass er in sehr, sehr höflicher und auf die Regierung Rücksicht nehmender Form einige Kritik­punkte hier aufgezählt hat. (Abg. Gaál: Sehr schonend!) Ich tue es eher in Oppositi­onsdeutsch und fasse zusammen:

Erstens: Im militärischen Bereich kommt der Rechnungshof zu dem Schluss: Bedro­hungen dürfen nur dann eintreten, wenn der Eurofighter einsatzbereit ist. Wenn der Eurofighter – was nicht gewährleistet ist – nicht einsatzbereit ist, sollen Bedrohungen nicht auftreten. Die Frage ist, ob sich die Bedrohung an die neue Doktrin der österrei­chischen Luftraumüberwachung hält. Wir haben daran gewisse Zweifel.

Zweitens: Der Rechnungshof weist darauf hin, dass es falsche Zahlen gibt. Die Be­schaffungskosten haben nicht gestimmt, sie mussten korrigiert werden. Die versteckten Kosten in Höhe von Hunderten Millionen Euro, die immer wieder geleugnet worden sind, sind vom Rechnungshof aufgedeckt und beziffert worden. Die Betriebskosten sind laut Angabe und Kritik des Rechnungshofes schlicht und einfach falsch. Sie betra­gen das Doppelte der vom Verteidigungsministerium genannten Summe.

Wir sind – und wenn ich sage „wir“, dann sind es die Öffentlichkeit und der österrei­chische Nationalrat –, was die Kosten betrifft, was die Einsatzziele betrifft, was die Durchführbarkeit des Konzepts betrifft, systematisch irregeführt worden. Im Zentrum der systematischen Irreführung steht der österreichische Finanzminister, der – und das ist die einzige Interpretationsmöglichkeit – in Richtung Kauf des teuersten Flugzeuges nicht politische, nicht regierungs-, nicht partei-, sondern private Interessen vertreten hat, und es kann nur in einem Untersuchungsausschuss geklärt werden, welcher Art diese privaten Interessen des Bundesministers für Finanzen sind.

Ein Allerletztes zur Frage Olympia. Wir brauchen ja offensichtlich nach der neuesten Argumentation der Bundesregierung kein Luftraumüberwachungsflugzeug mehr, son­dern ein Stadionüberwachungsflugzeug. Die Frage ist, ob rein technisch der Euro­fighter als Stadionüberwachungsflugzeug geeignet ist. (Abg. Murauer: Oh ja!) Er hat nämlich eine problematische Eigenschaft: Als modernstes Kampfflugzeug Europas fliegt er zu schnell für die Stadionüberwachung. (Abg. Murauer: Über ein Stadion fliegt er halt langsamer!) Da es hier um die Überwachung relativ kleiner Objekte geht, haben militärische Experten festgestellt: Wenn der Eurofighter in Stadionüberwachungsge­schwindigkeit fliegt, kommt er in eine instabile Lage und droht im Extremfall auf die


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