Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 227

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Gute Standortpolitik sichert und schafft neue Arbeitsplätze, und Verfahrensdauer ist ein wichtiger Bestandteil bei Standortentscheidungen. Diesbezüglich ist Österreich inter­national gesehen Spitze. Wir liegen derzeit bei 64 Tagen durchschnittlicher Verfah­rensdauer bei Betriebsanlagengenehmigungen.

Im Frühjahr wurde das Regionenranking von CONTOR-REGIO präsentiert. Dabei wur­den alle europäischen Regionen der alten wie der neuen Mitgliedstaaten bewertet. Für Österreich sehr erfreulich ist, dass sich allein im Bereich Hochtechnologie gleich fünf Regionen aus Österreich unter den ersten 20 befanden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ein weiterer wichtiger Punkt für unsere Klein- und Mittelbetriebe ist die Ausweitung der Kompetenz der gewerblichen Buchhalter.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Gewerberechtsnovelle 2005

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben zitierte Regierungsvorlage (971 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Wirt­schaftsausschusses (1052 d.B.) wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung der Gewerbeordnung 1994) wird wie folgt geändert:

In Art. 1 lautet die Z 14a:

„14a. In § 102 Abs. 1 werden nach dem ersten Satz folgende Sätze eingefügt:

,Gewerbliche Buchhalter sind weiters zur Vertretung und zur Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldungen einschließlich der zusammenfassenden Meldungen, zur Akteneinsicht auf elektronischem Wege bei den Finanzbehörden und zur kalkulatorischen Buchhaltung berechtigt. Die nähere Rege­lung der automationsunterstützten Datenverarbeitung zwischen gewerblichen Buch­haltern und den Abgabenbehörden des Bundes erfolgt durch Verordnung des Bun­desministers für Finanzen. Ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung kann das Recht auf Vertretung gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes ausgeübt werden.’“

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Die heutige Novelle der Gewerbeordnung ist ein weiterer Mosaikstein im Einsatz für Wachstum und Beschäftigung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

19.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Mitterlehner, Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Matznetter Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbe-


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