Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 261

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den vorgeschriebenen Höchstmengen an Dünger über Antrag eines Mitgliedstaates nach Überprüfung durch die Europäische Kommission abgewichen werden kann. Es gibt bereits einige Länder, wie Dänemark, die Niederlande, die Bundesrepublik Deutschland und auch Österreich, die hier auch einen entsprechenden Prozess einge­leitet haben, und zur nationalen Verankerung einer solchen Ausnahmemöglichkeit wird nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen, auf deren Basis in der Folge das Aktions­programm Nitrat novelliert werden kann.

In diesem Sinne darf ich Sie bitten: Sprechen Sie bei diesem Gesetz nicht von einer „Schande“, sondern helfen Sie mit, hier auch eine Regelung zu finden, die weniger Bürokratie für die Bauern bedeutet, wo die Bauern die Möglichkeit haben, ihren eige­nen Wirtschaftsdünger einzusetzen, und nicht gezwungen werden, zusätzlich Handels­dünger zuzukaufen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

21.41


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.41.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Kollege Grillitsch hat hier versucht (Abg. Zwey­tick: Er hat die Wahrheit gesagt!), irgendwie klarzumachen, worum es geht.

Herr Kollege Grillitsch, es ist eine Schande für den Grundwasserschutz in Österreich – da hat Kollege Kummerer völlig Recht –, weil die Argumentationskette (Abg. Grillitsch: Eine Schande ist das, was ihr aufführt!), die Sie da in der „Bauernzeitung“ verbreitet haben, Herr Bundesminister, einfach unglaublich ist! (Abg. Grillitsch: Herr Kollege Pirklhuber, es ist eine Schande, was ihr sagt! Eine Schande ist das, was ihr die Bauern ...!) Es ist aus fachlicher Sicht völlig unglaublich, wenn Sie davon sprechen, dass die Rinderbauern diejenigen sind, die einfach diese Erhöhungen brauchen, weil sie ja den Wirtschaftsdünger haben und, damit sie überhaupt wirtschaften können, diesen ausbringen müssen. Jeder Fachmann weiß, dass Stickstoffdünger im Grünland bei höherer Aufwandsmenge – und ich gehe davon aus, dass Rinderbauern Grünland haben – zu einer vollständigen Vereinseitigung der Flora führt. Das heißt, dass die wichtigen Leguminosen, der Klee und all das, was wichtig ist und für die Natur, für den Boden, für den Bauern gut ist, damit verdrängt werden, je mehr er düngt.

Also, Kollege Grillitsch, wenn Sie die Rinderbauern wieder einmal vorschieben, um Ausnahmegenehmigungen zu erwirken, ... (Ruf bei der ÖVP: In welchen Gebieten?) In welchen Gebieten? – Sie sprechen vom Alpenvorland: Na bitte, das sind genau die Gebiete, wo wir Grundwasserschutzmaßnahmen treffen müssen, wo wir nicht aufwei­chen dürfen. (Ruf bei der ÖVP: Welche Gebiete sind das?) Und eines ist ganz klar: Wir haben bisher eine Linie verfolgt, wo 90 Prozent der Flächen im österreichischen Um­weltprogramm drinnen waren, und die Basis des ÖPUL in der Bewirtschaftung waren zwei Großvieheinheiten und etwa 170 Kilo Stickstoff aus Wirtschafts- und Handels­düngern. Das ist bisher Faktum.

Sie schaffen mit dieser Wasserrechtsgesetznovelle eine Ausnahmegenehmigung für acht bis zehn Prozent – potentiell – der Landwirtschaft, in Wirklichkeit für ganz, ganz wenige Betriebe. Und das lehnen wir entschieden ab, meine Damen und Herren! Das ist unglaublich, das ist völlig unglaublich, was Sie hier machen! Und Sie machen das für einige wenige Bauern – und nicht für die Landwirtschaft. Das muss man ganz klar feststellen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grillitsch: Sie reden wie der Blinde von der Farbe!)

 


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