Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 273

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Ich stimme Ihnen in einem Punkt zu: Wahrscheinlich sind es wirklich nur 400 bis 500 Betriebe, die von dieser Ausnahmeregelung betroffen sein werden. – Meine Damen und Herren! Umso schlimmer, denn was ist das für ein Signal eines Umweltministers, für 500 Betriebe eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, wo andererseits immer noch Handlungsbedarf besteht!? (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Geh, hör auf!)

Und kommen Sie mir nicht mit dem Argument der Wettbewerbsfrage: Das hat mit Wett­bewerb nichts zu tun. 200 000 Menschen in Österreich müssen Trinkwasser verwen­den, das belastet ist. Nach der Trinkwasserausnahmeverordnung ist das gesetzlich möglich.

Meine Damen und Herren! Solange dieser Sachverhalt besteht, sind alle Maßnahmen notwendig, damit Wasser verbessert wird und Landwirtschaft optimiert wird. Es ist dies Optimierung, die den Bauern und Bäuerinnen auch selbst etwas bringt und Kosten in der Produktion verringert!

Zum Herrn Bundesminister bleibt mir heute nur eines festzuhalten: Ein Bundesminister, der Umwelt und Landwirtschaft vereint, beharrlich zu diesen kritischen Einwendungen der Opposition schweigt, dem dazu bloß ab und zu ein Lächeln entfleucht, stellt eine Verhaltensweise dar, mit dem parlamentarischen Diskurs umzugehen, die ich nicht akzeptieren werde. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Es ist alles gesagt!) Wir werden diesem Wasserrechtsgesetz nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

22.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Ein Schlusswort wünscht der Herr Berichterstatter nicht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Agrar­rechtsänderungsgesetz 2005 in 1018 der Beilagen unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung.

Hiezu liegt ein Verlangen der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Artikel 5, 6, 8, 9, 10, 11 und 12 in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter zu Artikel 11 vorgebrachten Druckfehlerberichtigung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Die Mehrheit des Hauses erteilt dieses Zeichen. Der Gesetzentwurf ist somit in zweiter Lesung angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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