Antrag 666/A (E) der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Besteuerung von
Mobilfunkmasten sowie Maßnahmen zur geeigneten Verortung und zur
Emissions-Minimierung von Mobilfunkmasten;
Wirtschaftsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem die
Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005)
(999 d.B.),
Informationsweiterverwendungsgesetz –
IWG (1026 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das
Berufsausbildungsgesetz geändert wird (1027 d.B.).
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Ankündigung eines Dringlichen Antrages
Präsident Dr. Andreas Khol: Der Klub der Grünen hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 669/A (E) der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gläserne Parteikassen“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 5 bis 9, 10 bis 14, 16 und 17 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir gehen daher so vor.
Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt.
Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 158 Minuten, Freiheitliche 108 Minuten sowie Grüne 117 Minuten.
Weiters wurde folgende Redezeitordnung für die Debatte in der Zeit von 10.10 Uhr bis 13 Uhr, die vom ORF übertragen wird, getroffen: zunächst eine Wortmeldung pro Fraktion mit 15 Minuten, anschließend eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 15 Minuten, ferner je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 10 Minuten, sodann eine Wortmeldung eines Regierungsmitglieds mit 10 Minuten, weiters je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit 5 Minuten. Vor Beginn der letzten Runde wird die allenfalls verbleibende Redezeit von der den Vorsitz führenden Zweiten Präsidentin gleichmäßig auf die Fraktionen in der Weise verteilt, dass noch alle Fraktionen zu Wort kommen.
Weiters besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fernsehübertragung aufgerufen werden.