Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 36

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bekämpfung, wo die Erfolge mäßig sind, sodass die Entwicklung im Bereich der Kriminalität eine negative ist. Es geht aber nicht an, das dann auf dem Rücken jener zu lösen, die ZuwanderInnen sind oder die in Österreich Schutz vor Verfolgung in ihrer Heimat suchen. (Beifall bei den Grünen.)

Die wesentlichsten Punkte, meine Damen und Herren, wie sich diese Republik – diese Republik repräsentiert durch die Bundesregierung, möchte ich sagen – den Umgang mit dem Rechtsstaat sozusagen vorstellt, hat ja Ihr Vorgänger, Frau Bundesministerin, Herr Dr. Strasser, unmittelbar nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs am besten zum Ausdruck gebracht. Er hat nämlich zur Tatsache, dass der Verfas­sungsgerichtshof das Asylgesetz aufgehoben hat, gesagt: Nicht alles, was Recht sei, sei auch gut!

Das ist die Haltung der Bundesregierung, die wir jetzt haben, zum Rechtsstaat: Der Verfassungsgerichtshof sagt, dass das Asylgesetz nicht verfassungskonform ist, und der zuständige Innenminister sagt darauf: Nicht alles, was Recht ist, ist auch gut!

So schaut dieses Gesetz jetzt auch aus! Wäre die Haltung der Regierung eine andere, dann hätte sich etwas geändert, Frau Bundesministerin, dann gäbe es einen Unter­schied zwischen dem, was Strasser im Dezember vertreten hat, und dem, was jetzt, im Juli 2005, hier vorliegt, dann sähe dieses Gesetzespaket mit den 118 Seiten anders aus, dann wäre in diesem Gesetzespaket nicht die Problematik der Traumatisierten enthalten, die über die Grenze zurückgeschoben werden, dann wären darin nicht Gebietsbeschränkungen für Asylsuchende am Beginn ihres Asylverfahrens enthalten, dann gäbe es nicht die Möglichkeit der Zwangsernährung für AsylwerberInnen, dann gäbe es keinen erhöhten Strafrahmen für Menschen, die nichts anderes tun, als Flüchtlingen beizustehen. (Beifall bei den Grünen.)

Menschen, die bis 1989 Auszeichnungen von der Republik bekommen haben, weil sie damals, als noch der Eiserne Vorhang bestanden hat, Fluchthelfer waren, macht die­ses Gesetz heute zum Teil zu Schwerkriminellen, was den Strafrahmen betrifft. (Abg. Scheibner: Das ist doch etwas ganz anderes, was Sie da vergleichen!) Das ist der Geist, den diese Republik durch diese Bundesregierung verströmt (Abg. Scheibner: So kann man die Wahrheit umdrehen!) – leider mit Duldung der großen, angeblich antifaschistischen Oppositionspartei SPÖ! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Mich schmerzt das wirklich, weil es in meinem Kopf, in meiner Vorstellung auch einige Optionen, die es gibt, verbaut. Ich habe immer die Hoffnung, dass ich sagen kann, na gut, eine rechtsgerichtete Regie­rung macht rechtsgerichtete Politik, aber eine ... (Bundeskanzler Dr. Schüssel: Mitte-rechts!) – Der Herr Bundeskanzler sagt „Mitte-rechts“. Herr Bundeskanzler! Wenn Sie dieses Gesetz lesen, dann können Sie nicht mehr guten Herzens behaupten, das sei Mitte-rechts. Herr Bundeskanzler, das ist ganz rechts! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Ganz recht, nicht ganz rechts!)

Es ist ganz rechts, wenn es in Österreich künftig die Möglichkeit gibt – und diese wird nicht beseitigt; das ist ja der Skandal! –, dass Kinder in Schubhaft genommen werden, nämlich Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern auf der Flucht sind.

Frau Bundesministerin, Sie können zum wiederholten Male sagen, es sei nicht so. – Dieses Gesetz, das Sie heute hier beschließen werden, lässt das zu! Wir wollen, dass solche Dinge nicht möglich sind, nämlich dass Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche, die nichts angestellt haben – bitte, was können Säuglinge anstellen? –, die mit ihren Eltern Schutz vor Verfolgung suchen, in Österreich im Häfen landen. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist es, Herr Bundeskanzler, was uns Sorge macht. Deshalb haben wir in den letzten Monaten auch so vehement versucht, hier einen Beitrag zu leisten. Aber, Frau


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