Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 47

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Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns und für mich ist wichtig, dass wir auch die Interessen jener vertreten, die mit der Situation befasst sind, die beispiels­weise tagtäglich mit Drogendealern konfrontiert sind, von denen sich herausstellt, dass sie zum Großteil Asylwerber sind. Im Jahre 2004 sind 2 400 wegen Drogenhandel festgenommen worden, davon sage und schreibe 98 Prozent Asylwerber. Das sind nicht Asylanten, die hier sein wollen und hier ihr Asylverfahren abwarten, sondern das sind diejenigen, die von der organisierten Kriminalität nach Österreich geschickt wer­den und denen der Asylantrag die Möglichkeit gibt, sich hier aufzuhalten. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Das sind eben viele, die nicht nur das Asylrecht, sondern auch das Gastrecht miss­brauchen. Wir brauchen keine kriminellen Asylwerber! Wir müssen gegen die kriminel­len Asylwerber entschieden vorgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir hatten im Jahre 2002 39 354 Asylwerber in Österreich, 2003 32 359, 2004 ist die Zahl, auch auf Grund des neuen Gesetzes, auf 24 634 gesunken. Man muss schon auch den Staatsbürgern sagen, welche Kosten damit verbunden sind: Im Monat kostet die Bundesbetreuung rund 20 Millionen €. Das müssen ja die Österreicher aufbringen. Deshalb müssen wir uns darauf konzentrieren, diejenigen gut zu versorgen, deren Asylverfahren schnell abzuwickeln, die wirklich verfolgt sind, aber denjenigen, die missbräuchlich unser Asylrecht in Anspruch nehmen, einen schnellen Weg zu zeigen, wie sie wieder in ihr Heimatland oder in das Land, wo sie den ersten Asylantrag gestellt haben, zurückkommen.

Und dem dienen eben verschiedene Instrumentarien im neuen Gesetz, wie beispiels­weise das schnelle Zulassungsverfahren. Innerhalb von 20 Tagen soll abgeklärt werden, wer hat eine Chance auf ein Asylverfahren und wer ist nur da, ohne dass Gründe vorhanden sind.

Wir haben die Schubhaft deshalb verlängert, um eben abzuklären, woher jemand, der nicht an der Identitätsfeststellung mitwirkt, kommt. Wir haben auch das Dublin-Verfah­ren gesichert. Dublin-Verfahren heißt, dort, wo der erste Asylantrag gestellt wird, muss auch das Asylverfahren durchgeführt werden. Es wird auch bei Traumatisierten das Dublin-Verfahren gelten, nur wird eben untersucht, ob jemand transportfähig ist. Wenn festgestellt worden ist, dass es jemandem trotz Traumatisierung möglich ist zu reisen, dann kommt er in den Dublin-Staat.

Wir haben auch die so genannte Gebietsbeschränkung vorgenommen, das heißt, während des Zulassungsverfahrens darf der Asylwerber sich nur in einem bestimmten Bereich der Bezirkshauptmannschaft aufhalten und nicht woanders. Wir wollen damit die Drogenreisen verhindern, die von Traiskirchen aus nach Wien erfolgen. Das ist etwas, was ganz einfach nicht hingenommen werden kann und wo wir von der Bevölkerung ununterbrochen aufgefordert werden, zu handeln und das nicht anstehen zu lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben jetzt auch die so genannte Zwangsernährung in das Gesetz aufgenommen. Das heißt, wenn jemand versucht, sich freizupressen, damit er der Schubhaft ent­kommt, dann wird er überstellt in eine Justizanstalt, in das Inquisitenspital, und von dort kann er dann in ein Krankenhaus überstellt werden.

Warum in den letzten Tagen nur noch über die Zwangsernährung gesprochen worden ist, das ist mir eigentlich überhaupt nicht klar. Es ist doch völlig einsichtig, dass sich der Rechtsstaat nicht erpressen lassen kann. Wenn Sie eine Verkehrsstrafe erhalten, wenn Sie eine Steuerstrafe zu verbüßen haben und Sie zahlen nicht, dann kommen Sie in Verwaltungshaft, und dann möchte ich wissen, ob es da möglich ist, sich freizupressen. – Nein, es ist nicht möglich, und es tut auch niemand! Aber es hat sich


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