Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 58

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hinzunehmen – oder Verbesserungen zu versuchen. Lange Zeit hat es ja so ausge­sehen, als ob eine konkrete Verbesserung etwa bei der Personalsituation in den Asylinstitutionen nicht möglich wäre. Aber schlussendlich haben unsere Argumente doch gegriffen.

Ich darf daran erinnern, dass ich bei einem Besuch in Deutschland vor wenigen Tagen in Gesprächen erfahren habe, dass dort Mitte der neunziger Jahre ein Rückstau von 480 000 unerledigten Asylanträgen vorhanden war und dass dieser Rückstau durch eben solche Maßnahmen wie Aufstockung des Personals in den Institutionen in wenigen Jahren abgebaut werden konnte und in Deutschland heute die Frage des Asyls, die Asylproblematik kein tagespolitisches Thema ist.

Daher ist es ein Faktum, dass wir eine Aufstockung des unabhängigen Asylsenates um bis zu 20 unbefristete Richter erreichen konnten. Damit wird es zu einem schnelleren Abbau der etwa 28 000 offenen Verfahren kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganz wesentlich ist uns aber auch die politische Vereinbarung, wodurch das Bun­desasylamt, also die erste Instanz, um etwa 120 BeamtInnen aufgestockt wird, mit deren Hilfe es möglich sein wird, die Verfahren viel schneller, effizienter und trotzdem mit hoher Rechtsqualität abzuwickeln.

Hätten wir so wie Sie von den Grünen nichts getan, dann hätten wir in Kauf genom­men, dass etwa die Schubhaft endlos gedauert hätte. (Abg. Mag. Stoisits: Sechs Monate ...!) So haben wir in den Verhandlungen zumindest erreicht, dass die Schubhaft grundsätzlich nicht länger als zwei Monate dauern darf.

Hohes Haus! Hätten wir den Erstentwurf zur Kenntnis genommen und wie andere die Hände in den Schoß gelegt, dann wäre es zu einer generellen Abschiebung trauma­tisierter Asylwerber gekommen, wenn ein anderes Land erstzuständig ist. – Durch Verhandlungen haben wir erwirkt, dass es keine generelle Abschiebung traumatisierter Asylwerber gibt.

Jene, die uns so scharf kritisiert haben, hätten durch ihre Kooperationsverweigerung gröbliche Verstöße gegen das Grundrecht auf Datenschutz hingenommen. Durch das besondere Engagement der Sozialdemokraten konnte im Datenschutzrat einstimmig, auch mit den Stimmen der Grünen, eine Empfehlung beschlossen werden, die jetzt in einem Gesetz umgesetzt ist.

Meine Damen und Herren, wäre alles so geblieben, wie die Regierung es wollte, wäre Zwangsernährung für hungerstreikende Asylwerber möglich gewesen ‑ eine Gleichstel­lung mit Strafgefangenen. – Nach intensiven Verhandlungen ist Zwangsernährung gegen den Willen von Asylwerbern nicht möglich, und das hat auch der Herr Bundes­präsident unmissverständlich klargestellt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... auf jeden Fall informiert werden will?) Und, liebe Frau Partik-Pablé, der Bundespräsident hat sich zu Recht ausgebeten, dass, wenn ein Fall von Gesetzesbruch in diesem Be­reich bekannt wird, ihm das unverzüglich zu melden ist. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Hat er nicht gesagt!)

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Alleine anhand dieser punktuell genannten Veränderungen steht fest, dass die beiden Ministerinnen nicht immer Recht gehabt haben. Sie haben nämlich gemeint, es habe sich nichts geändert. Da stellt sich aber dann die Frage: Warum haben Sie nach dem Erstentwurf einen völlig neuen Regie­rungsentwurf im Parlament eingebracht? Warum hat es dann nach dem Experten­hearing und nach weiteren langen Verhandlungen einen Dutzend Seiten langen Abänderungsantrag gegeben? (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Man kann es verbessern!) Warum hat es 15 Ausschussfeststellungen gegeben, die heute zum Beschluss vorlie­gen? – Ganz einfach, meine Damen hinter mir auf der Regierungsbank: Sie müssen


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