Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 60

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ist falsch!) – da ist es aber länderspezifisch –, in Belgien, Norwegen, Ungarn, England, Dänemark, Portugal und Spanien. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... in Deutschland ist das jemals getan worden?) – Aber ich lasse mich dann sehr gerne auch eines Besseren belehren.

Kommen wir jetzt aber zum wirklichen Thema, nämlich zum Asylgesetz. – Im Jahre 2003 wurde ein Asylgesetz durch den Nationalrat gebracht, das herzeigbar war, aber das als Hauptzielsetzung die Abwehr der explodierenden Zahl an Asylwerbern hatte. Wenn wir uns jetzt einmal vergleichsmäßig damit auseinandersetzen, so möchte ich, was die Zahlen betrifft, ein bisschen weiter zurückgehen, weil uns ja immer vorgeworfen wird, dass gerade unter Schwarz-Blau die Anzahl der Asylwerber so ins Immense gestiegen ist. Das hat aber ganz sicher nichts mit der Regierung zu tun, denn mit jemandem, der als Asylwerber nach Österreich kommt, muss man zuerst einmal sprechen; man kann nicht von Haus aus sagen, man nimmt das nicht zur Kenntnis.

Wenn man sich die Zahlen anschaut: In den achtziger Jahren waren wir bei etwa 9 000. Wir hatten dann 1990 aus Gründen, die ja jedem bekannt sein sollten – Jugos­lawien-Krise –, einen Anstieg auf 22 000, haben dann den Zenit im Jahre 2002 mit fast 40 000 erreicht, 2003 waren es 32 000, und im Jahre 2004, als das Asylgesetz 2003 seine ersten Wirkungen zeigte, reduzierte sich diese Zahl auf 24 600. – Über die Zahlen – es gibt unterschiedliche – kann man streiten, aber sie sind sicher ein Anhalts­punkt.

Wenn man sich aber einmal – Kollege Parnigoni hat das angesprochen, aber, wie eben auch sonst manchmal, nicht ganz präzise – die noch offenen Asylanträge anschaut, so haben wir noch auf das Asylgesetz 1997 zurückgehend – und daran sieht man, wie lange Asylverfahren derzeit noch dauern – mit Stand vom 31. Mai 2002 noch 23 000 offene Asylanträge, und vom Asylgesetz 2003 über 12 000. Das heißt, wir sprechen von fast 35 000 offenen Fällen.

Wenn man sich jedoch anschaut, was 2004 im Vergleich dazu erledigt wurde, so stellt man fest, dass 26 000 Zurückweisungen, 4 000 Zurückschiebungen, 6 000 Ausweisun­gen, 5 000 Abschiebungen erfolgten und 9 000 Aufenthaltsverbote ausgesprochen wurden. – So viel zu diesem Vergleich.

Was das Gesetz 2003 betrifft, so wurden – es wurde schon angesprochen – 95 Pro­zent bestätigt, 5 Prozent beziehungsweise drei Punkte wurden vom Verfassungs­gerichtshof hinterfragt. Das hat uns dazu geführt, zu überlegen: Soll man jetzt diese 5 Prozent reparieren, oder soll man nicht auf Grund der Schwächen, die trotz allem im Gesetz 2003 erkannt wurden, ein neues Gesetz machen? – Die Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, ein neues, noch zielgerichteteres Gesetz zu entwerfen, und zu guter Letzt, nach dem Meinungsumschwung der SPÖ, wird es auch von den Sozial­demokraten mitgetragen.

Gerade wir Freiheitlichen sehen es doch als unsere Hauptaufgabe an, als gewählte Mandatare der österreichischen Bevölkerung auch die Interessen der österreichischen Bevölkerung zu vertreten. Es ist hinlänglich bekannt und wurde heute auch schon angemerkt, dass die Interessen der Österreicher, was das Asyl betrifft, ganz klar definiert sind. Es gibt die Asylproblematik in der Bevölkerung, die Umfragen sind ganz klar: Die Österreicher sehen sich in gewisser Weise bedroht durch die Asylproblematik. Deswegen ist es an uns, diese Problematik in den Griff zu bekommen. Das wird sich mit diesem neuen Gesetz auch ermöglichen lassen. Es wird das ein Ende oder eine Einschränkung des Asyl-Tourismus und auch ein Ende des Asyl-Missbrauchs nach sich ziehen – und das sind wir auch unseren Wählerinnen und Wählern schuldig. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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