Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 61

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Mit der Verbesserung der Treffsicherheit werden wir dann auch einen strengen, restrik­tiven und funktionierenden Vollzug haben. Dies ist auch vonnöten, denn die Zahlen sprechen für sich, und aus diesem Grund wird es zu einer Verbesserung kommen müssen. Gerade was die Traumatisierung betrifft, stellt man fest, wenn man sich die Dublin-Verfahren anschaut, dass alleine im Jahre 2005 bei 30 Prozent aller abgegeben Anträge eine anzunehmende Traumatisierung angegeben wurde und 35 Prozent der Antragsteller dann sogar noch untergetaucht sind. Daran sieht man, dass wir dieser Lage derzeit noch nicht Herr sind.

Ich möchte abschließend noch auf ein paar Details dieses Asylgesetzes eingehen, die aus unserer Sicht gut gelungen und auch sehr wichtig sind.

Der erste Punkt ist die Verbesserung im Bereich der Integrationsvereinbarung. Die Integrationsvereinbarung war im Jahre 2002 eine Forderung der Freiheitlichen, die 2003 dann auch umgesetzt wurde, und sie hatte zur Folge, dass Asylwerbende, die nach Österreich kommen, sich auch mit der österreichischen Sprache auseinander zu setzen hatten. Man geht jetzt auf Grund der positiven Erfahrungen dazu über, das noch auszubauen. Es kommt zu einem modularen Aufbau in zwei Teilen. Im ersten Teil wird dem Asylwerber einmal das Lesen und Schreiben der deutschen Sprache näher gebracht. Er soll den Status A2 erreichen, das heißt, dass er sich mit der deutschen Sprache kommunikativ in Österreich bewegen kann.

Der zweite Teil, der aus meiner Sicht noch viel wichtiger ist, ist eine Einführung in den Bereich der Staatsbürgerschaftskunde, ein Kennenlernen der österreichischen Kultur, denn nur das bietet die Möglichkeit, solche Leute dann langfristig auch in unsere Gesellschaft zu integrieren. Ich glaube, dass die Erhöhung der Stundenanzahl von 100 auf 300 sehr zielführend ist und dass sich auch diese Integrationsverpflichtung dann bewähren wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zusammenfassend und abschließend möchte ich noch anmerken, dass es natürlich nicht nur österreichische Gesetze sind, die zu berücksichtigen sind. Wir unterliegen im europäischen Bereich der Europäischen Menschenrechtskonvention, wir unterliegen den Richtlinien, die die Europäische Union ausgibt, wir unterliegen der Genfer Flücht­lings­konvention und natürlich auch unserem eigenen Verfassungsrecht.

Der nationale Spielraum ist auf Grund dieser Fülle von Gesetzesmaterien natürlich eingeschränkt; das muss man auch berücksichtigen. Man kann nicht alles haben, was man sich als Österreicher wünscht, denn der Gesamtrahmen des Ganzen ist eben zu beachten.

Unter Bedachtnahme auf und vor allem in Kenntnis all dieser Materien ist es uns aus unserer Sicht trotzdem gelungen, ein treffsicheres und den Interessen der Österreiche­rinnen und Österreicher gerecht werdendes Gesetz zu schaffen. Es wird dazu beitragen, dass wir den Asylmissbrauch massiv einschränken, nur all jenen Asyl bieten, die es tatsächlich brauchen – und all jene, die es missbrauchen, auch langfristig daran hindern. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Österreich ist und bleibt aus unserer Sicht kein Einwanderungsland. Das heißt aber nicht, dass wir uns gegenüber Asylwerbern, die es wirklich benötigen, verschließen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Bundesministerin Mag. Miklautsch zu Wort. Frau Bundesministerin, auch für Sie 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite