Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 66

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Asylanträge an vierter Stelle in der Europäischen Union. Mehr als 8,5 Prozent der Asylanträge in der EU wurden in Österreich gestellt – bei nur 2 Prozent der Bevölke­rung. Auch im ersten Quartal dieses Jahres haben wir nach Angaben der UNO-Flücht­lingsorganisation UNHCR 4 222 Anträge zu verzeichnen. Unser Nachbar Deutschland hingegen, mit einer zehn Mal so großen Bevölkerungszahl wie Österreich, hat nur 6 662 Anträge zu bearbeiten. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir verstärkt Handlungsbedarf.

Es darf nicht sein, dass unsere Tradition der Hilfsbereitschaft ausgenützt wird. Die internationale Kriminalität und die Schlepperbanden müssen wissen, dass in unserem Land nur jene Menschen aufgenommen werden, die auch wirklich Schutz und Hilfe brauchen. Kriminelle Machenschaften, die mit dem Schicksal und der Not anderer Menschen ihr böses Spiel treiben, dürfen bei uns keine Chance haben. (Beifall bei der ÖVP.) Darum sieht das Fremdenpolizeigesetz strengere Strafen bei Scheinehen, Schlepperei und Schein-Adoption vor.

Mit dem Fremdenrechtspakt 2005 ist uns ein wichtiger Schritt hin zu einer fairen Behandlung im besonders sensiblen Bereich des Asyl- und Fremdenrechts gelungen. Besonders wichtig ist mir als Menschenrechtssprecher, dass das neue Gesetz mit der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang steht und selbstverständlich auch verfassungskonform ist.

Die Prämisse des neuen Asylgesetzes ist, dass klar unterschieden wird zwischen jenen, die Hilfe brauchen, und jenen, die Hilfe missbrauchen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Prinz.) Für Letztere müssen wirkungsvolle gesetzliche Regelungen und Instrumente vorhanden sein, um dem Missbrauch durch falsche Angaben der Identität, der Staatsangehörigkeit oder durch Vorlage falscher Dokumente und dergleichen entschieden und in entsprechender Form entgegentreten zu können.

Für alle, die aus religiösen, sozialen, ethnischen oder politischen Gründen ihre Heimat verlassen mussten, soll die Asyltradition in Österreich weiterhin hochgehalten werden; es soll ihnen auf unkompliziertem und schnellem Weg Unterstützung und Asyl gewährt werden. Übrigens ist dies auch die Haltung unserer Bevölkerung; und für diese Haltung bedanke ich mich bei Österrreichs Bevölkerung ganz, ganz herzlich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Daher war es notwendig, sowohl die erste Instanz, das Bundesasylamt, als auch die zweite Instanz, den Unabhängigen Bundesasylsenat, mit zusätzlichem Personal aus­zustatten, denn es geht darum, einerseits den enormen Rückstand endlich aufzu­arbeiten und andererseits die Verfahren in Hinkunft schneller abwickeln zu können; die vorgesehene Außenstelle des UBAS in Linz wird dazu entsprechend beitragen. Die Idee, den UBAS in einen Asylgerichtshof umzuwandeln, muss gut überlegt und vor­bereitet werden; diese wird weiter verfolgt.

Um die Arbeit der Asylbehörden weiter zu erleichtern, wird eine Länderdokumentation eingerichtet, auf welche die österreichischen Behörden und Gerichte zugreifen können, um mit dem gleichen Datenmaterial zu arbeiten.

Neben der effizienten Abwicklung der Verfahren ist es vor allem der Sicherheitsaspekt, der für uns wichtig ist, denn je strenger die Strafen bei Missbrauch und je rascher die Asylverfahren abgewickelt werden, desto effizienter können Asylwerber in Österreich integriert werden. Zudem wird im Fremdenpakte die Möglichkeit, in die Illegalität unterzutauchen, sowie ein Abgleiten in kriminelle Verhaltensmuster so weit wie möglich erschwert. All das ist wiederum für das Sicherheitsgefühl der Österreicherinnen und Österreicher enorm wichtig.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite