Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 70

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Missbrauch begehen, sondern dann ist das leider fast die Regel. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Mit diesem Gesetz werden wir dafür sorgen, dass jenen, die Asyl brauchen, dieses auch zukommt, dass aber jenen, die es missbrauchen, ein Riegel vorgeschoben wird, damit auch der Glaube an den Rechtsstaat wiederhergestellt werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich werde die verbleibende Restzeit unter den vier Fraktionen mit jeweils 7 Minuten aufteilen.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 7 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


12.30.00

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Minis­terinnen! Hohes Haus! Ich möchte gleich bei einer der Ministerinnen bleiben. Frau Ministerin Miklautsch hat nämlich meiner Kollegin Eva Glawischnig empfohlen, das Asylgesetz hinsichtlich des von ihr kritisierten Tatbestandes „Einvernahme von Frauen nicht automatisch durch Frauen“ genauer zu lesen. – Frau Ministerin Miklautsch, da haben Sie sich jetzt auf sehr dünnes Eis begeben, denn es reicht nicht, den Passus oberflächlich zu lesen. Ich habe den selbst mit Minister Strasser dazumals verhandelt, also ich weiß ziemlich genau, was da drinnen steht. Da steht nämlich drinnen: In Fällen, wo als Asylgrund der Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung geltend gemacht wird, besteht das Recht auf Einvernahme durch eine Person des gleichen Geschlechtes.

Frau Ministerin, auch Sie werden mir bestätigen müssen, dass das nur heißen kann: Wenn ich als betroffene Frau dem im Regelfall männlichen Beamten gegenüber geltend gemacht habe, bei mir liegt der Asylgrund „Eingriff in die sexuelle Selbst­bestimmung vor“, erst dann bekomme ich mein Recht auf eine Einvernahme durch eine Frau. Vielleicht sollten Sie selber das Gesetz einmal genauer anschauen! (Beifall bei den Grünen.)

Das, was ich Ihnen sowieso empfehlen würde, als Tatbestand ernst zu nehmen, den es zu korrigieren gilt, ist die Tatsache, dass selbst dann kein Recht auf eine Dol­metschung durch eine Frau vorliegt, sondern jedenfalls der männliche Dolmetscher dabeisitzt. Also Ihr Schutz von Frauen, die von Verfolgung betroffen sind, ist jedenfalls ausbauwürdig, falls man etwas, was praktisch nicht existiert, noch ausbauen kann.

Jetzt zum Gesetz selbst. Wir haben hier ein Gesetzespaket vorliegen, das einen ganz klaren Tenor hat, nämlich Verschärfung, quer durch. Ich werde einige Beispiele herausgreifen, wo wir Probleme haben und sehen und wie darauf mit diesem Gesetz reagiert wird.

Wir haben zum Beispiel das Problem, dass junge Leute nicht-österreichischer Abstam­mung, genauso wie übrigens auch junge Leute österreichischer Abstammung, straf­fällig werden können. Nehmen wir das Beispiel eines jungen Mannes, der im Alter von einem Jahr mit seinen Eltern nach Österreich eingewandert ist und jetzt straffällig wird. Was macht die Regierung mit diesem Menschen, wenn er straffällig geworden ist? – Sie sagt: Wir schieben dich zurück in dein Heimatland! Was immer das sein mag für diesen Menschen, der in Österreich aufgewachsen ist. Ist das dann Vorarlberg, wenn er dort aufgewachsen ist? Nein, für Sie ist es das Land, aus dem seine Eltern ursprünglich kommen. Das ist eine völlig abstruse Geschichte. Das war damals eine Errungenschaft des Fremdenrechtspaketes 1997, dass es nicht mehr ein Aufenthalts­verbot für Menschen gibt, die hier aufgewachsen sind. Das ist unmenschlich, was Sie


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