Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 76

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12.50.19

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Frau Innenministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Hlavac, Sie haben vorhin die verpflichtenden Deutschkurse angesprochen, die Frauen machen sollen. – Ich finde es sehr gut, dass gerade jene Frauen, die von den Ehe­männern nicht die Erlaubnis dazu hatten – und da wissen wir, dass es einige waren –, nun die Möglichkeit haben, ihre Unabhängigkeit dadurch zu erreichen, dass sie verpflichtend Deutschkurse machen müssen und daher bessere Chancen haben, sich in Österreich integrieren zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, das vorliegende Fremdenpaket ist konsequent. Es ist aber auch gerecht und entspricht ganz klar der Tatsache, dass all denjenigen, die tatsächlich verfolgt werden, Schutz gewährt wird und dass dem Missbrauch endgültig drastisch entgegengewirkt wird.

Ich spreche insbesondere die organisierte Kriminalität an. Es ist ja auch ein Fall, der insbesondere die Frauen betrifft, wenn wir zum Thema Schlepperei gehen. Wenn man sich den Schlepperbericht 2004 anschaut, dann haben sich gegenüber dem Jahr 2003 die Fälle zwar relativ um 13 Prozent verringert; wenn man sich aber die absolute Zahl von über 17 500 Fällen im Jahre 2004 anschaut, dann ist ganz klar, dass hier Hand­lungsbedarf besteht und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dieser organisier­ten Kriminalität entgegenzuwirken. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass jegliche Unterstützung, sowohl für die Einreise als auch für die Durchreise, strafbar ist, und zwar auch dann, wenn diese Unterstützung kostenlos erfolgt, und nicht nur dann, wenn damit Geschäfte gemacht werden.

Auch Beförderungsunternehmen werden in Zukunft stärkere Strafen hinzunehmen haben, wenn Daten über die Identität der Personen – der Fremden, die sie nach Österreich bringen – nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Das heißt zum Beispiel, ein Autobusunternehmer muss Daten über die Identität der jeweiligen Frem­den, über die Reisedokumente, aber jetzt zusätzlich auch noch über den Reise­verlauf bekannt geben. Ein ganz wesentlicher Unterschied, um dem Missbrauch entge­gen­zuwirken, besteht auch darin – denn bis jetzt war es so, dass als Strafausmaß eine Pauschale vorgesehen war –, dass bei Nichtbereitstellung dieser Daten in Zukunft über 3 000 € pro Person eingehoben werden. Auch das ist wiederum ein maßgeblicher Punkt, um den Missbrauch des illegalen Einschleusens von Fremden zu verhindern. Dies wirkt insbesondere dem bewussten Verschwinden-Lassen von Dokumenten entgegen, wie es vermehrt vorgekommen ist, wodurch die Verfahren erschwert und dras­tisch verzögert worden sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verschärfung bei Missbrauch ist eine Tatsache, und wir stehen dahinter. Aber es dient dieses Fremdenpaket ganz klar auch zum Schutz für diejenigen, die ihn brauchen und die legal in Österreich leben.

Frau Kollegin Weinzinger, Sie beschäftigen sich immer sehr viel mit Frauenrechten. Etwas haben Sie heute nicht erwähnt, weil das etwas Positives ist; aber es ist für die Grünen natürlich schwer, in diesem Gesetz auch etwas Positives zu sehen. Gerade bei der Familienzusammenführung wird in Zukunft der völligen Abhängigkeit, die bis jetzt bestanden hat, entgegengewirkt, weil die Frauen ab sofort eine eigene Aufent­halts­möglichkeit haben, auch dann, wenn der Mann strafbar wird. Das ist gerade dann wichtig, wenn Gewalt gegen die Frauen angewendet wird. Diese haben sich ja bis jetzt nicht getraut, irgendwo Anzeige zu erstatten, weil sie damit rechnen mussten, dass sie dadurch ihren Aufenthaltstitel verlieren. Gerade das ist ein positiver Punkt, der auch in Richtung jener Petition wirkt, die wir unter Tagesordnungspunkt 2 nun ebenfalls mit behandeln, dass wir nämlich alles tun, um der Gewalt gegen Frauen in der Familie entgegenzuwirken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

 


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