Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / Seite 177

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können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Sburny: Sagen Sie uns, wen Sie meinen!) Eine, einen. (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich verstehe kein Wort. (Abg. Sburny: Sagen Sie uns, wen Sie mit Gudenus und Kampl vergleichen!)

18.44

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Turkovic-Wendl. Wunschredezeit 2 Minuten. – Bitte.

 


18.44.25

Abgeordnete Ingrid Turkovic-Wendl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Wir würdigen heute die Leistungen von Frauen, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Mütter Enormes geleistet haben und denen bis jetzt sicher im privaten Rahmen, aber noch nicht offiziell der Dank ausgesprochen worden ist.

60 Jahre, 55 Jahre zurückzudrehen und dann einen gerechten Blick auf jene Situation von Frauen, von Müttern zu werfen, das wird uns wahrscheinlich nicht gelingen, auch wenn man, so wie ich, als Kind Zeitzeugin dieser Jahre ist.

In Wien – und dort bin ich gewesen im Mai 1945 –, da gab es ganz, ganz wenig. Keinen Strom, kein Wasser, sehr, sehr wenig Nahrung, manchmal gar keine, und für viele auch keine Wohnung. Und es ist klar, dass sich zwar erwachsene Einzelpersonen diese Lage, die Not erklären konnten, aber wie erklärt eine Mutter, wenn sie Kinder hat, dass sie für sie kein Essen und keine Schlafstelle hat. Deshalb finde ich es auch richtig, dass man diese schwierigeren Situationen honoriert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir danken heute jenen Frauen, denn sie haben uns damals – und das ist ein Bild, das sich sehr eingeprägt hat bei mir – ein Bild vermittelt, dass es immer weitergeht, dass sie alles können, dass sie alles meistern. Ich glaube, das hat auch mich in meiner Jugend ganz entscheidend mit geprägt: Es geht. Frauen können das. Sie blicken in die Zukunft, sie jammern nicht. Und ich danke in diesem Augenblick diesen Vorbildern. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir danken heute auch jenen Frauen – das steht jetzt in unserem Anerkennungs­gesetz –, die vor dem Jänner 1951 ein oder mehrere Kinder geboren, sie in Österreich erzogen haben und heute nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, zum Beispiel eine Mindestpension.

Vor einem Monat ist der Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes, Stefan Knafl, gestorben. Es muss hier unbedingt erwähnt werden, dass gerade er es war, der sich für die Anerkennung und Leistungen jener Frauen in der Nachkriegszeit jahrelang eingesetzt hat. Kurz vor seinem Tod hat er noch erfahren, dass Sozialministerin Ursula Haubner diese Einmalzahlung von 300 € für etwa 50 000 Frauen zur Verfügung stellen wird, also 15 Millionen €. Diese Forderung von Stefan Knafl – und ich denke, es war ihm eine Herzensangelegenheit – geht damit in Erfüllung. (Beifall bei der ÖVP.)

18.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Praßl. Wunschredezeit 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.47.38

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ausgangspunkt für dieses Anerkennungsgesetz 2005 war eine Entschließung des Nationalrates vom 14. Juli 1999, die damit umgesetzt wird.

 


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