Politik“ zu agieren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Sburny: Sie tun das ja!)
Meine Damen und Herren von der SPÖ, wenn
Sie noch einen Abänderungsantrag einbringen, in dem steht, dass von dieser
Zuwendung Frauen ausgeschlossen sind, die gemäß § 4 Verbotsgesetz 1945 als
Nationalsozialistinnen registriert worden sind, dann frage ich mich, ob das
wirklich das Ziel trifft. Selbstverständlich bekennen wir uns dazu, meine Damen
und Herren, dass man schon unterscheiden soll, dass jene, die damals wirklich
aktiv und in verbrecherischer Art und Weise tätig waren, von dieser Anerkennung,
von dieser symbolischen Anerkennung ausgeschlossen sind. Das ist auch im Gesetz
so umfasst, und Sie wissen das, meine Damen und Herren! (Abg. Öllinger:
Nein! Ist es nicht!)
Auch in der Erklärung, die diese Frauen
unterzeichnen müssen, steht, dass sie nicht rechtskräftig nach dem
Verbotsgesetz oder nach anderen Gesetzen verurteilt wurden und dass sie kein
Verhalten in Wort oder Tat gesetzt haben dürfen, das mit den Gedanken und
Zielen eines freien und demokratischen Österreichs unvereinbar ist. (Abg. Öllinger:
Der Herr Gross ist auch nicht rechtskräftig verurteilt!)
Das ist das aktive Tun, das wir nicht
fördern wollen, aber, meine Damen und Herren, das, was Sie wollen, ist, dass
auch jede Frau, die, aus welchen Gründen auch immer, in einer
verurteilenswerten Organisation – keine Frage! – einfaches Mitglied
geworden ist, heute, 60 Jahre danach, von dieser kleinen Zuwendung
ausgeschlossen wird. Sie wissen aber ganz genau, dass es kein Problem war, dass
schwer belastete Nationalsozialisten in der Zweiten Republik Mitglieder dieses
Hauses werden konnten, Mitglieder von Bundesregierungen werden und Tausende
Euro an Pension beziehen konnten – und vielleicht auch heute noch
beziehen. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: Meinen Sie
den Friedrich Peter?)
Das war kein Problem, aber 300 €
möchte man Frauen und Müttern verweigern, die damals zwar Mitglied einer
verbrecherischen Organisation, aber ohne verbrecherische Handlungen gewesen
sind. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist skandalös!)
Das sehen wir nicht ein, meine Damen und
Herren; Sie sollten sich das und Ihr Abstimmungsverhalten noch überlegen.
Kollege Böhmdorfer war entsprechend mit
einer Idee dabei, dass wir eine Entschließung dahin gehend eingebracht haben,
dass die Bundesregierung ersucht wird, noch vorhandene Lücken bei der
Entschädigung von Opfern aus dieser furchtbaren Zeit aufzuarbeiten und dort, wo
solche auftreten, diese zu schließen. Wir wollen wirklich allen
Opfern aus dieser Zeit, solange es noch geht, solange sie am Leben sind,
entsprechende Entschädigung und Genugtuung geben – und das werden wir auch
tun, meine Damen und Herren. (Beifall bei
den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ihre Ablehnung für dieses Gesetz ist für
mich unverständlich. Die Argumentation, die Sie gebracht haben, ist beschämend!
(Beifall bei den Freiheitlichen und der
ÖVP.)
19.02
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Walther zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen die Geschäftsordnung. – Bitte.
19.02
Abgeordnete
Heidrun Walther (SPÖ): Herr Präsident!
Frau Ministerinnen! Ich möchte tatsächlich berichtigen: Herr Abgeordneter
Scheibner hat gesagt, es gehe uns darum, dieses Geld den Frauen und den Müttern
zu verwehren. – Das ist unrichtig! (Abg. Neudeck: Dann müsst ihr
zustimmen!)