Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 21

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finden. Und das ist auch gut so, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Darüber hinaus haben wir, weil wir uns sehr intensiv für die Erhaltung von Klein- und Kleinstschulen einsetzen, gesagt, dass es in Gemeinden, in denen eben an einem Schulstandort nicht 15 Kinder sind, die sich für die Nachmittagsbetreuung anmelden, auch künftig möglich ist, schulübergreifend Nachmittagsbetreuung anzubieten, dass es selbstverständlich möglich ist, die Richtzahl von 15 zu unterschreiten, und dass jene Schulstandorte beziehungsweise Gemeinden, die ein solches schulisches Nachmit­tagsbetreuungs-Angebot machen, auch Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Mittel haben, also einen aliquoten Anteil dessen erhalten, was die Richtzahl 15 ausmacht. Und das ist eine gute, flexible Maßnahme, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Und wenn wir im kommenden Schuljahr zusätzlich 10 000 Betreuungsplätze anbieten, werden wir Ende des nächsten Schuljahres einen Stand von über 60 000 Nachmittags­betreuungsplätzen haben. Die SPÖ verlangt immer 100 000. – Sie reden von 100 000, wir haben bereits 60 000 verwirklicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch dem Präsidenten des Gemeindebundes, Herrn Präsidenten Mödlhammer, sehr danken dafür, dass er hier sehr intensiv mit dem Gemeindebund mitgearbeitet hat, um ein wirklich flexibles und gutes Modell für die Nachmittagsbetreuung zu entwickeln. Ich bin sicher, dass auch der Städtebund letztlich diesem Modell zustimmen wird, weil es ein gutes Modell ist, weil es ein Modell ist, das eine hohe Flexibilität bringt und letztlich AlleinerzieherInnen, aber auch Familien, wo beide Elternteile berufstätig sind, sehr entgegenkommt. Ich halte das für einen wirklich exzellenten Fortschritt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Mit dem heute zu beschließenden Schulpaket wird es aber auch eine Verbesserung im Bereich der Validität, der Vergleichbarkeit geben. So werden etwa künftig Kinder, die aus der Volksschule kommen und die AHS-Reife haben, automatisch in die erste Leistungsgruppe der Hauptschule gehen können. Das setzt aber natürlich auch voraus, dass es an diesen Schulen eine erste Leistungsgruppe gibt. Und da ist vor allem die Wiener Bildungspolitik aufgefordert, danach zu trachten, dass wir auch in den Wiener Hauptschulen alle Leistungsgruppen anbieten. (Beilfall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

Frau Bundesministerin und Herr Staatssekretär! Wir werden mit diesem Schulpaket eine Verbesserung im Bereich der Berufsreifeprüfung erreichen, denn es geht auch darum, dass die Durchlässigkeit im Bildungssystem, die „Karriere mit Lehre“ tatsächlich auch gelebt wird. Es wird künftig so sein – und das ist ja auch in einer Verordnung so vorgesehen –, dass Menschen, die etwa eine Meisterprüfung oder eine umfassende Befähigungsprüfung machen, für den fachpraktischen Teil selbstverständlich diese entsprechende Ausbildung angerechnet wird.

Es geht darum, dass wir die Qualität an den Schulen sukzessive verbessern, und des­halb wird für uns auch die Frage einer Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl in Richtung 25 ein ernsthaftes Diskussionsthema sein, was wir auch mit einem Entschlie­ßungsantrag entsprechend zum Ausdruck bringen.

Es gibt aber noch einige Dinge begleitend zu diesem Schulpaket, denn nicht alles, was wir heute beschließen, ist sozusagen die Gesamtheit des Schulpakets. Herr Kollege Brosz, wenn Sie sich darüber lustig machen, dass das Fach Leibesübungen in „Bewe­gung und Sport“ umbenannt wird: Es wäre natürlich schon ein wenig eigenartig, wenn wir tatsächlich nur das machen würden. Das ist das Einzige, was im Gesetz zu verän­dern ist: die Namensänderung. Selbstverständlich gibt es einen neuen Lehrplan, der in


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