Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 24

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gung haben, für ein Zehntel aller Kinder also, die wir an diesen Schulen haben. Wir denken, dass 10 000 Plätze ein Fortschritt sind, aber dass sie nicht ausreichen. Wir haben daher vor zwei Jahren schon ein Konzept vorgestellt, um 100 000 neue Ganz­tagsplätze an den österreichischen Schulen zu schaffen, weil eine Studie der Arbeiter­kammer gezeigt hat, dass drei von zehn Eltern sich das wünschen und das dringend brauchen würden, eine solche ganztägige Schulform, wo sie die Kinder am Nachmittag gut aufgehoben und auch gut betreut wissen.

Weil es aber nur 10 000 Plätze sind, hat diese Regelung, die heute beschlossen wird, auch einige Einschränkungen drinnen, damit das nicht ausufern kann. Und das sind eben die Grenzen, die wir gerne beseitigt hätten. Wir haben im Ausschuss auch einen entsprechenden Antrag gestellt, um das zu beseitigen, aber Sie sind leider nicht mitge­gangen.

Wir wollen auch, dass die Ganztagsschulen den räumlichen Gegebenheiten entspre­chen, dass man sich dort nicht nur in den Klassen aufhält, sondern die Gebäude auch umgebaut werden. Kollege Brosz hat ja schon erwähnt, wie ein solches Programm ausschaut für ganztägige Schulen, in denen man sich wirklich wohl fühlen kann.

Auch hiezu haben wir heuer im Jänner ein Konzept vorgelegt, wonach der Bund, die Länder und die Gemeinden gemeinsame Anstrengungen unternehmen sollen, um da ein Impulsprogramm in Gang zu setzen, etwas, das durchaus nicht nur bildungspoli­tisch, sondern auch konjunkturpolitisch von einer großen Bedeutung wäre.

Ein weiterer Punkt sind die kostendeckenden Beiträge für die Eltern beziehungsweise die Frage, ob man sich die Ganztagsbetreuung oder die Nachmittagsschule auch leis­ten kann. Der Vorschlag, diese soziale Staffelung für alle Schulen in Verhandlungen mit den anderen Gebietskörperschaften einzuführen, würde garantieren, dass es in allen Gemeinden, wo es diese ganztägigen Angebote gibt, gleiche und faire Chancen für die Eltern gibt. Auch das ist ein Wunsch, den wir sicher erfüllen werden, wenn wir die Möglichkeit dazu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Und ein letzter Punkt ist die Qualität dieses Angebotes. Von einer schulischen Nach­mittagsbetreuung erwarten sich die Eltern, dass Kinder nicht nur versorgt werden, son­dern dass sie dort auch ganz gezielt Unterstützung bei Lernschwächen bekommen, dass die Aufgaben und Übungen schon am Nachmittag in der Schule gemacht werden und dass vor allen Dingen das unselige Nachhilfeunwesen ein Ende nimmt, weil das in der Schule erledigt wird. Die ganztägige Schule ist für uns nicht nur ein Ort der Aufbe­wahrung, sondern ein lebendiger Ort, wo dann tatsächlich auch die Qualität unserer Schulen gehoben wird, sodass wir bei künftigen PISA-Studien besser dastehen als heute.

Wer all diese Informationen, die Vorschläge, die wir als Sozialdemokratinnen und So­zialdemokraten zu diesem Thema haben, im Detail nachlesen will – ich habe hier nicht die Zeit, um sie ausführlich darzulegen –, den kann ich auf eine eigene Homepage, die wir dazu eingerichtet haben, verweisen: www.ganztagsschule.at; dort findet sich alles, was man dazu wissen muss.

Die Verpflichtung zur Weiterbildung habe ich schon erwähnt. Das ist ein wichtiger Punkt, wobei die Verpflichtung zur Weiterbildung an und für sich im Dienstrecht zu ver­ankern ist. Dort steht ja auch einiges drinnen, aber, Frau Bundesministerin, wir erleben hier eine gewisse Widersprüchlichkeit: auf der einen Seite die Verpflichtung, sich wei­terzubilden, und auf der anderen Seite hören wir von nahezu allen pädagogischen Instituten, von vielen Lehrerinnen und Lehrern, dass sie sich weiterbilden wollen, dass sie aber gar nicht dürfen, dass sie weder frei bekommen noch dass die Angebote an den pädagogischen Instituten stattfinden, weil auch an den pädagogischen Instituten Kürzungen vorgenommen worden sind und das Angebot reduziert wird.

 


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