14.58
Abgeordneter Johannes Schweisgut (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ganz kurz noch: Es ist zwar sehr vieles schon gesagt, aber ich mache der Opposition sicherlich eine Freude, wenn ich sage, dass diese strategische Prüfung im Verkehrsbereich ein qualitativer Quantensprung ist. Es werden alle Alternativen geprüft. Bisherige netzstrategische Entscheidungen sind eigentlich aus dem Bauch heraus getroffen worden. Jetzt ist es verpflichtend und in einer ausgewogenen Weise notwendig, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte zu berücksichtigen.
Die strategische Planung ist daher ein Gesetz, das zu begrüßen ist, das nicht auf Einzelprojekte abgestimmt ist, das nicht regionalspezifisch zu sehen ist, ein Gesetz, das nicht auf Bestehendes, nicht auf bereits Genehmigtes zurückfällt, sondern für die Zukunft von Bedeutung ist.
Das ist eine Optimierung im Sinne der
Umwelt, im Sinne der Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grunde ist diese
Gesetzesvorlage zu befürworten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.59
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.
14.59
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz auf die Kritik der Opposition an der Verhinderung des Herrn Vizekanzlers eingehen (Abg. Gradwohl: Aber zu spät! Zu spät, Herr Staatssekretär!) und darauf hinweisen, dass diese Kritik ungerechtfertigt ist, denn, meine Damen und Herren, Sie wissen so gut wie ich, dass der Staatssekretär zur parlamentarischen Vertretung des Bundesministers berufen ist. Und wenn der Herr Vizekanzler von dieser verfassungsmäßigen Möglichkeit Gebrauch nimmt, dann komme ich diesem Auftrag natürlich gerne nach. (Abg. Öllinger: Oh!) Was es an dieser Vorgangsweise zu kritisieren gibt, ist mir wirklich nicht einsichtig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ganz kurz zu den Einwänden der Opposition gegen das Gesetz über eine strategische Prüfung im Verkehrsbereich: Meine Damen und Herren, ich möchte wirklich darauf hinweisen, dass ja dieses Gesetz nicht nur eine Prüfung der Umweltauswirkungen neuer Planentwürfe vorsieht, sondern eben auch eine grundsätzliche, Verkehrsträger übergreifende Alternativprüfung vorsieht.
Welche Pläne und Programme sind da zu überprüfen, meine Damen und Herren? – All das, was gesetzlich verankert von den Behörden an Verkehrsplänen und Programmen entwickelt wird, also Verordnungsentwürfe von geplanten oder bestehenden Eisenbahnstrecken, Gesetzentwürfe zur Erklärung von Gewässern zu Wasserstraßen, Gesetzentwürfe zur Erklärung oder Auflassung von Straßenzügen zu Bundesstraßen.
Das ist also ganz genau festgelegt, meine Damen und Herren! Bei diesen Prüfungen geht es darum, dass nicht einzelne Projekte untersucht werden, sondern dass das gesamte Netz beziehungsweise die Netzänderungen entsprechend dargestellt werden.
Meine Damen und Herren! Es handelt sich also hier wirklich um eine sachlich richtige und auch politisch vernünftige Umsetzung dieser EU-Richtlinie, und es gibt dazu keine brauchbare und sinnvolle Alternative!
Abschließend möchte ich zu den beiden vorliegenden Anträgen betreffend Übertragung der B 317 zwischen Scheifling und Klagenfurt festhalten, dass auch für die Aufnahme dieses Straßenzuges B 317 in das Bundesstraßengesetz eine entsprechende