Alle, die am
Schulalltag beteiligt sind – Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer,
Eltern – müssen auf Aggression und Gewalt in der Schule besonders vorbereitet
sein, entsprechend reagieren können und dürfen Gewalt keinesfalls akzeptieren,
vertuschen oder gar wegschauen. Es ist wichtig, aktiv einzugreifen und jede
Möglichkeit einer gewaltfreien Lösung auszuschöpfen. Darüber hinaus muss
Lehrerinnen und Lehrern weitestgehende Unterstützung bei der Beaufsichtigung
der ihnen von den Eltern anvertrauten jungen Menschen gewährt werden. Die
Schulordnung regelt Maßnahmen zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler in
der Schule und bei Schulveranstaltungen. Es obliegt dem Landesschulrat, die
Umsetzung solcher Maßnahmen im Sinne der Sicherheit der Schüler im Detail näher
zu regeln.
Aktuell gibt
es bundesweit keine statistischen Aufzeichnungen, die Auskunft über aggressive
Vorfälle an Schulen liefern. Eine Meldung derartiger Vorfälle mit genauer Beschreibung
der Herganges wie zum Beispiel Art und Grad der Verletzung, Ort und Zeitpunkt
des Vorfalles an die Schulbehörde I. Instanz würde es der Schulbehörde
ermöglichen, schnell, konkret und Ziel führend zu reagieren wie zum Beispiel
durch
Aufforderung
zu verstärkten Kontrollen der Schülerinnen/Schüler im Verdachtsfall im Hinblick
auf das Mitführen sicherheitsgefährdender Gegenstände an betroffenen Schulen,
gezielten
Einsatz von Schulpsychologen und -psychologinnen sowie Mediatorinnen und
Mediatoren, Schülerberaterinnen und Schülerberatern, Vertrauenslehrerinnen und
Vertrauenslehrern, Klassenvorstand sowie Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern,
verpflichtende
Lehrerfortbildung im Bereich Konfliktbewältigung, Kommunikation und Aggression.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die Frau
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, das bereits
erstellte allgemeine Informations- und Maßnahmenbündel zur Gewaltprävention an
Schulen verstärkt bekannt zu machen und zu prüfen, inwieweit weitere Präventivmaßnahmen
im Hinblick auf das Mitführen von sicherheitsgefährdenden Gegenständen
getroffen werden können. So können Aggression und Bewegungsdrang zum Beispiel
durch ein gezieltes Sport- und Bewegungsangebot abgearbeitet beziehungsweise
gesteuert werden.
Weiters wird
die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht, die
Schulbehörde I. Instanz aufzufordern,
statistische
Angaben zu aggressiven und gewaltorientierten Vorfällen an Schulen zu erheben,
ein Symposium
der Schulpartner im Bereich Konfliktbewältigung, Kommunikation und Aggression
durchzuführen und
unter Prüfung einer Ausweitung der Möglichkeiten des schulpsychologischen Dienstes den gezielten Einsatz von Schulpsychologinnen und -psychologen sowie speziell auf