Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 68

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Alle, die am Schulalltag beteiligt sind – Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Leh­rer, Eltern – müssen auf Aggression und Gewalt in der Schule besonders vor­bereitet sein, entsprechend reagieren können und dürfen Gewalt keinesfalls akzep­tieren, vertuschen oder gar wegschauen. Es ist wichtig, aktiv einzugreifen und jede Möglichkeit einer gewaltfreien Lösung auszuschöpfen. Darüber hinaus muss Lehrerinnen und Lehrern weitestgehende Unterstützung bei der Beaufsichtigung der ihnen von den Eltern anvertrauten jungen Menschen gewährt werden. Die Schulord­nung regelt Maßnahmen zur Sicherheit der Schülerinnen und Schüler in der Schule und bei Schulveranstaltungen. Es obliegt dem Landesschulrat, die Umsetzung solcher Maßnahmen im Sinne der Sicherheit der Schüler im Detail näher zu regeln.

Aktuell gibt es bundesweit keine statistischen Aufzeichnungen, die Auskunft über aggressive Vorfälle an Schulen liefern. Eine Meldung derartiger Vorfälle mit genauer Beschreibung der Herganges wie zum Beispiel Art und Grad der Verletzung, Ort und Zeitpunkt des Vorfalles an die Schulbehörde I. Instanz würde es der Schulbehörde ermöglichen, schnell, konkret und Ziel führend zu reagieren wie zum Beispiel durch

Aufforderung zu verstärkten Kontrollen der Schülerinnen/Schüler im Verdachtsfall im Hinblick auf das Mitführen sicherheitsgefährdender Gegenstände an betroffenen Schulen,

gezielten Einsatz von Schulpsychologen und -psychologinnen sowie Mediatorinnen und Mediatoren, Schülerberaterinnen und Schülerberatern, Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrern, Klassenvorstand sowie Beratungslehrerinnen und Beratungsleh­rern,

verpflichtende Lehrerfortbildung im Bereich Konfliktbewältigung, Kommunikation und Aggression.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, das bereits erstellte allgemeine Informations- und Maßnahmenbündel zur Gewaltprävention an Schulen verstärkt bekannt zu machen und zu prüfen, inwieweit weitere Präventiv­maßnahmen im Hinblick auf das Mitführen von sicherheitsgefährdenden Gegenstän­den getroffen werden können. So können Aggression und Bewegungsdrang zum Beispiel durch ein gezieltes Sport- und Bewegungsangebot abgearbeitet beziehungs­weise gesteuert werden.

Weiters wird die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ersucht, die Schulbehörde I. Instanz aufzufordern,

statistische Angaben zu aggressiven und gewaltorientierten Vorfällen an Schulen zu erheben,

ein Symposium der Schulpartner im Bereich Konfliktbewältigung, Kommunikation und Aggression durchzuführen und

unter Prüfung einer Ausweitung der Möglichkeiten des schulpsychologischen Dienstes den gezielten Einsatz von Schulpsychologinnen und -psychologen sowie speziell auf


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