Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 26

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lich für sich. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Neudeck: Das ist aber posi­tiv!)

Viele Österreicherinnen und Österreicher haben Angst: Sie haben Angst vor den Atom­gefahren, Angst vor Unfällen, Angst um die Sicherheit ihrer Kinder und Enkelkinder. (Ruf bei der ÖVP: ... Angstmache!) – Das ist keine Angstmache. Die Menschen haben Angst! Das ist ein Faktum. Da braucht keiner zu kommen und ihnen das zu erklären.

Tschernobyl ist ein „strahlendes Beispiel“ für die Gefahren der Atomkraft, und die Men­schen in Österreich erwarten sich, dass wir als Parlament uns, aber dass natürlich vor allem auch Sie als Minister und der Bundeskanzler sowie die gesamte Bundesregie­rung sich zum Anwalt dieser Sorgen und dieser Ängste und zum Anwalt dieser Men­schen machen. Immer mehr dieser Menschen haben den Eindruck, dass Sie nicht ein Teil der Lösung sind, sondern mehr und mehr zu einem Teil des Problems werden. (Ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Stummvoll.)

Dazu einige Beispiele. – Beispiel Temelín: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemo­kraten haben gleich gesagt, dass wir Temelín für ein Placebo halten, für ein Beruhi­gungsmittel für die Bevölkerung (Abg. Mag. Molterer: Wir halten es für ein Atomkraft­werk!), das in Wahrheit keinerlei Auswirkung auf die Sicherheit der Menschen in Öster­reich haben wird, weil Temelín dadurch nicht sicherer werden wird.

Sie, der Bundeskanzler und Klubobmann Molterer haben uns damals, nach dem Mel­ker Vertrag, vier Dinge verkündet. Sie haben gesagt: Erstens, Temelín wird sicherer werden. Zweitens, der Melker Vertrag wird Teil des Beitrittsvertrages von Tschechien sein und damit – drittens – auch vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar sein. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek – mit einer weit ausholenden Handbewegung –: Sol­che Inserate waren das!) Und viertens: Temelín wird erst dann in den Dauerbetrieb gehen, wenn all diese Sicherheitsfragen geklärt und all diese Sicherheitsbedenken ausgeräumt sind und Temelín auch wirklich auf westeuropäischem Standard sicher gemacht wurde.

Was ist von diesen vier Punkten übrig geblieben? – Gar nichts! Der Vertrag der Melker Protokolle ist nicht Teil des Beitrittsvertrages von Tschechien. Er ist damit auch nicht vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar. Temelín ist um keinen Millimeter siche­rer geworden. Und Temelín ist in den Dauerbetrieb gegangen, obwohl es keinerlei Verbesserungen der Sicherheit gegeben hat. Kein einziger Kernpunkt ist erfüllt worden. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das stimmt leider nicht!) Entweder haben Sie den Menschen Sand in die Augen gestreut – oder in dieser Frage einfach vollkommen ver­sagt. Es gibt nur diese zwei Varianten! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Anstatt dass Sie jetzt gemeinsam mit den Menschen, vor allem in Oberösterreich und Niederösterreich, in den Grenzregionen, gegen den Dauerbetrieb protestieren oder  – denn eine Klage nach dem Völkerrecht ist möglich – gemeinsam klagen, erklären Sie uns die ganze Zeit, es gäbe keinen Dauerbetrieb, obwohl wir das von den tschechi­schen Behörden schwarz auf weiß haben, und erklären Sie uns die ganze Zeit, es gebe keine Klagsmöglichkeit, obwohl der anerkannte Experte für Internationales Recht Dr. Rotter erst unlängst in einem Gutachten wieder festgehalten hat, dass es sehr wohl möglich ist, auch zu klagen, dass dieser Vertrag eingehalten wird. (Abg. Mag. Molte­rer: Jetzt haben Sie aber gerade gesagt, das ist nicht einklagbar! – Jetzt kenn’ ich mich nicht aus! Sie widersprechen sich ziemlich, Herr Kollege Krainer! Sie widersprechen sich ziemlich!)

Auf europäischer Ebene – als zweites Beispiel – haben die Abgeordneten der ÖVP sieben Mal für die Interessen der Atomlobby, für eine Aufstockung von Atomkrediten gestimmt. – Ich weiß eh, Sie sagen immer, es gehe nur um die Sicherheit (Bundesmi­nister Dipl.-Ing. Pröll: So ist es!), aber in diesem Zusammenhang ein kleiner Aufklä-


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