Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 88

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den anderen Fraktionen! Ich glaube, die Arbeits­losenzahlen und die Lobhudelei des Bundeskanzlers in dieser heutigen Diskussion zwingen auch dazu, ein bisschen in die Vergangenheit zu schauen.

Der Herr Arbeitsminister hat zum Beispiel im Jahre 2002 gesagt: Es muss das Ziel jeder österreichischen Bundesregierung bleiben, Vollbeschäftigung anzustreben. – Na­türlich, überhaupt keine Frage! Aber kurz danach sind die Arbeitslosenzahlen gestie­gen.

Herr Bartenstein hat im Juni 2004 gesagt: Ich hoffe, dass wir in absehbarer Zeit insge­samt wieder über rückläufige Arbeitslosenzahlen diskutieren können. – Ergebnis: Die Arbeitslosenzahlen sind gestiegen.

Ein paar Monate später, am 14. Oktober: Der Aufschwung ist da, der Arbeitsmarkt zieht an, die Arbeitslosenzahlen steigen nicht mehr. – Was ist das Ergebnis? Ein paar Wochen später: wieder höhere Arbeitslosenzahlen!

Also immer dann, wenn Sie, Herr Bundesminister, diesbezüglich etwas gesagt haben, ist ein paar Monate später das Gegenteil davon eingetreten.

1995 bis 2000 gelang es der damaligen Bundesregierung unter sozialdemokratischer Führung, die Arbeitslosenzahlen um 24 000 zu senken. Seit Sie, Herr Bartenstein, Arbeitsminister sind, von 2000 bis 2005, haben wir um 59 000 Arbeitslose mehr in unserem Land. Das ist das Problem!

Zum Kombi-Lohn ein Satz; es ist ja schon gesagt worden, warum wir dagegen sind. Wir werden dieser Vorlage, was den Bereich Kombi-Lohn betrifft, nicht zustimmen.

Ich möchte folgenden Antrag der Abgeordneten Riepl und Genossen einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Riepl, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschus­ses über die Regierungsvorlage (1075 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Beschäftigungsförderungsgesetz (BeFG) erlassen wird sowie das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 Ziffer 2 entfällt.

2. In Artikel 2 erhalten die bisherigen Ziffern 3 und 4 die Bezeichnung 2 und 3.

3. In Artikel 2 Ziffer 2 neu entfällt der Ausdruck „für Zwecke des Kombi-Lohnes (§ 34a AMSG) und“.

4. Artikel 3 und 4 entfallen.

5. Die bisherigen Artikel 5 und 6 erhalten die Bezeichnung 3 und 4.

6. Artikel 7 entfällt.

7. Die bisherigen Artikel 8 und 9 erhalten die Bezeichnung 5 und 6.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite