Liebe Kolleginnen und Kollegen von den anderen Fraktionen! Ich glaube, die Arbeitslosenzahlen und die Lobhudelei des Bundeskanzlers in dieser heutigen Diskussion zwingen auch dazu, ein bisschen in die Vergangenheit zu schauen.
Der Herr Arbeitsminister hat zum Beispiel im Jahre 2002 gesagt: Es muss das Ziel jeder österreichischen Bundesregierung bleiben, Vollbeschäftigung anzustreben. – Natürlich, überhaupt keine Frage! Aber kurz danach sind die Arbeitslosenzahlen gestiegen.
Herr Bartenstein hat im Juni 2004 gesagt: Ich hoffe, dass wir in absehbarer Zeit insgesamt wieder über rückläufige Arbeitslosenzahlen diskutieren können. – Ergebnis: Die Arbeitslosenzahlen sind gestiegen.
Ein paar Monate später, am 14. Oktober: Der Aufschwung ist da, der Arbeitsmarkt zieht an, die Arbeitslosenzahlen steigen nicht mehr. – Was ist das Ergebnis? Ein paar Wochen später: wieder höhere Arbeitslosenzahlen!
Also immer dann, wenn Sie, Herr Bundesminister, diesbezüglich etwas gesagt haben, ist ein paar Monate später das Gegenteil davon eingetreten.
1995 bis 2000 gelang es der damaligen Bundesregierung unter sozialdemokratischer Führung, die Arbeitslosenzahlen um 24 000 zu senken. Seit Sie, Herr Bartenstein, Arbeitsminister sind, von 2000 bis 2005, haben wir um 59 000 Arbeitslose mehr in unserem Land. Das ist das Problem!
Zum Kombi-Lohn ein Satz; es ist ja schon gesagt worden, warum wir dagegen sind. Wir werden dieser Vorlage, was den Bereich Kombi-Lohn betrifft, nicht zustimmen.
Ich möchte folgenden Antrag der Abgeordneten Riepl und Genossen einbringen:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Riepl, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1075 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Beschäftigungsförderungsgesetz (BeFG) erlassen wird sowie das
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das
Dienstleistungsscheckgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und das
Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden.
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Artikel
2 Ziffer 2 entfällt.
2. In
Artikel 2 erhalten die bisherigen Ziffern 3 und 4 die Bezeichnung 2 und 3.
3. In
Artikel 2 Ziffer 2 neu entfällt der Ausdruck „für Zwecke des Kombi-Lohnes
(§ 34a AMSG) und“.
4. Artikel
3 und 4 entfallen.
5. Die
bisherigen Artikel 5 und 6 erhalten die Bezeichnung 3 und 4.
6. Artikel
7 entfällt.
7. Die
bisherigen Artikel 8 und 9 erhalten die Bezeichnung 5 und 6.