8. In
Artikel 6 neu Ziffer 1 entfällt der Ausdruck „und des Kombi-Lohnes (§ 34a
des Arbeitsmarktservicegesetz)“.
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Festhalten möchte ich noch, dass auch die Bestimmungen in dieser Vorlage, was den Dienstleistungsscheck betrifft, von diesem Abänderungsantrag betroffen sind. Auch diesen stimmen wir nicht zu. (Beifall bei der SPÖ.)
13.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Riepl, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Riepl, Kolleginnen und
Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage
(1075 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem ein Beschäftigungsförderungsgesetz (BeFG) erlassen wird sowie
das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das
Dienstleistungsscheckgesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und das
Bundesfinanzgesetz 2006 geändert werden.
Der
Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der
eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 Ziffer 2 entfällt.
2. In Artikel 2 erhalten die bisherigen
Ziffern 3 und 4 die Bezeichnung 2 und 3.
3. In Artikel 2 Ziffer 2 neu entfällt der
Ausdruck „für Zwecke des Kombi-Lohnes (§ 34a AMSG) und“.
4. Artikel 3 und 4 entfallen.
5. Die bisherigen Artikel 5 und 6 erhalten
die Bezeichnung 3 und 4.
6. Artikel 7 entfällt.
7. Die bisherigen Artikel 8 und 9 erhalten
die Bezeichnung 5 und 6.
8. In Artikel 6 neu Ziffer 1 entfällt der
Ausdruck „und des Kombi-Lohnes (§ 34a des Arbeitsmarktservicegesetz)“.
Begründung:
1. Kombi-Lohn:
Bei dem Kombi-Lohn-Modell handelt es sich um
die Subventionierung von schlecht bezahlten Tätigkeiten, nach denen am freien
Markt wenig Nachfrage besteht. ArbeitgeberInnen werden durch diese
Vorgangsweise in ihrem Festhalten an unterdurchschnittlicher Bezahlung
bestärkt und das Anbieten von Niedriglohnarbeitsplätzen ist aus
sozialdemokratischer Sicht nicht förderungswürdig.