grund
dieser verkehrs- und mobilitätspolitischen Versäumnisse schmerzlich und vielfach
unausweichlich bis in die Geldbörse unserer Pendlerinnen und Pendler durch. Die
Verbesserung des Angebots bei Bus und Bahn sowie die wirksame Bewerbung des
bestehenden Angebots dort, wo es qualitativ zumutbar ist, ist daher ein Gebot
der Stunde und muss darüber hinaus auch in den nächsten Jahren budgetär wie
politisch hohe Priorität bekommen.
Zugleich
ist das bestehende System bei Kilometergeld und Pendlerpauschale in mehrerlei
Hinsicht sozial und ökologisch ungerecht: Etwa durch nur halb so hohe Beträge
im Pendlerpauschale für Bus- und BahnpendlerInnen im Vergleich zum PKW bei gleichen
Pendeldistanzen oder durch die Details der steuerlichen Geltendmachung.
Schließlich
ist es angesichts der energie- und umweltpolitischen Faktenlage dringend
geboten, zielführende und entschiedene Schritte zur Reduktion der Abhängigkeit
Österreichs von Erdölimporten und der Ölpreisentwicklung zu setzen.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, die nötigen
Maßnahmen und gesetzlichen Schritte einzuleiten, um
1) beim
Pendlerpauschale eine vom benutzten Verkehrsmittel unabhängige Bemessung nach
dem Prinzip "Gleicher Betrag für gleiche Pendeldistanz"
herbeizuführen und damit die derzeitige finanzielle Benachteiligung von Bus-
und BahnbenutzerInnen gegenüber BezieherInnen des "Großen
Pendlerpauschale" zu beenden;
2) beim
Pendlerpauschale und dem Kilometergeld die soziale Ausgewogenheit durch Überprüfung
und Änderung der steuerlichen Geltendmachung (Absetzbetrag) zu verbessern;
3) die
seit dem Jahr 2000 von der Bundesregierung versprochene „Angebots- und Qualitätsoffensive“
im Öffentlichen Verkehr zugunsten hunderttausender Pendlerinnen und Pendler
endlich umzusetzen;
4) in
diesem Zusammenhang vor allem die Kürzungen (alleine heuer
2 Mio. Euro weniger als 2004) bei den Bundesbeiträgen zu neuen
Angeboten im Öffentlichen Verkehr nach dem ÖPNRV-Gesetz rückgängig zu machen
und die entsprechenden Mittel umgehend wieder aufzustocken;
5) die
Abhängigkeit von immer teureren Erdölimporten unter anderem durch folgende
Maßnahmen zu reduzieren:
weiterer
Ausbau von Ökostromanlagen durch ein kosteneffizientes und ambitioniertes
Ökostromgesetz,
Schaffung
eines Energieeffizienzfonds zur Entwicklung eines attraktiven Markts für
Energieeffizienzdienstleistungen,
verstärkte
Förderung von alternativen, Erdöl-unabhängigen Fahrzeug- und Antriebstechnologien,
Programm
„Energie vom Feld“: Ersetzen von Öl durch Biomasse (Stroh, Waldhackgut) im
Wärmemarkt,