Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 143

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Recht darauf hat! – Punkt. Das ist alles. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neudeck: Das geht so nicht!)

Das ist nicht nur vernünftig, das ist nicht nur angemessen, sondern das schreiben auch die österreichischen Gesetze vor. (Zwischenruf des Abg. Murauer.)

Herr Bundesminister Platter, ich weise Sie darauf hin, dass die Verweigerung der Her­ausgabe des Vertrages und der Beitexte an den Nationalrat mit Sicherheit eine Verlet­zung sämtlicher einschlägiger Gesetze – inklusive der Geschäftsordnung des österrei­chischen Nationalrates – ist. Ich werde das in der Folge begründen und Ihnen auch erklären, welche Folgen das noch haben wird.

Zum Ersten: Der „bekannte“ Jurist, Staatssekretär Morak (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), der „Burg-Jurist“ Morak hat uns erklärt, dass der Amtsverschwiegenheit alles unterliegt, was umfassende Landesverteidigung ist.

Herr Minister Platter, seit Sie Bundesminister für Landesverteidigung sind, haben Sie, wenn eine solche Gesetzesinterpretation gelten würde, Dutzende Male die Amtsver­schwiegenheit gebrochen und damit einen wichtigen Paragraphen des Strafgesetzbu­ches verletzt, weil Sie Anfragen von Abgeordneten zu Gegenständen der Landesver­teidigung beantwortet haben.

Nach einer solchen Interpretation hätten Sie das, Herr Bundesminister, kein einziges Mal gedurft. Also müssen Sie erklären, warum Sie es sonst fast immer mehr oder we­niger tun – und in diesem einzigen Fall partout nicht dürfen. Und dieses Nicht-Dür­fen – und wir werden darauf noch zurückkommen – ist in keinem einzigen Gesetz begründet.

Es gibt ein zweites Argument, das Sie heute nicht gebraucht haben, das Sie aber im Rechnungshofausschuss gebraucht haben, und das lautet so: Wir haben mit der Euro­fighter GmbH im Vertrag eine Vereinbarung zur Geheimhaltung auch dem Nationalrat gegenüber geschlossen.

Ja glauben Sie wirklich, dass das geht? Glauben Sie wirklich, dass sich jeder Minister und jeder Geschäftsmann zusammensetzen und sagen können: Für die vorliegende Ausschreibung, für die vorliegende Vergabe schließen wir einen Vertrag, mit dem wir das Fragerecht des Nationalrates aufheben!? Glauben Sie wirklich, dass das Ihnen und Ihren Freunden in der Rüstungsindustrie zusteht? (Abg. Öllinger: Zuzutrauen wäre es schon!) Glauben Sie, dass Sie über den Gesetzen stehen, über der Ge­schäftsordnung stehen, über der Bundesverfassung stehen? (Abg. Öllinger: Die glau­ben das!)

Glauben Sie, dass etwas, was man in diesem Hohen Haus selbstverständlich nicht als Schiebung bezeichnen darf, aber für das man keinen anderen Begriff findet, rechtfer­tigt, Gesetze serienweise zu brechen, sich über die Rechte des Nationalrates hinweg­zusetzen und zu sagen: Ich bin’s, der Herbert Scheibner, und ich habe das mit den Herren aus München ausgemacht? – Das reicht nicht! (Abg. Scheibner: Ich habe gar nichts ausgemacht!) Entschuldigung! – Herbert Scheibner war die Vorgeschichte. Gün­ther Platter hat das unterschrieben, hat das unterschriftsmäßig ausgebadet, was Her­bert Scheibner auf Veranlassung des Finanzministers einlassen musste. (Abg. Scheib­ner: Völlig falsch!)

Jetzt stellt sich die Frage, warum ein persönlich anständiger – und ich sage das ohne jeden zynischen Unterton – und seriöser Verteidigungsminister wie Günther Platter so etwas tut, in vollem Wissen, dass beide rechtlichen Figuren absolut unhaltbar sind.

Da gibt es einen Hinweis – und ich möchte auch da weiterfragen, und vielleicht können Sie da Fragen beantworten –, nämlich folgenden: Im Mai 2003 ist der Vertrag ge-


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