Achse 1: Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft
Achse 2: Förderung von Umweltschutz und
Landmanagement
Achse 3: Diversifizierung der ländlichen
Wirtschaft und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum
Das Leader-Modell wird auf EU-Ebene
fortgesetzt und ausgebaut, wobei in jeder Achse der Leader-Ansatz integriert
werden sollte. Die Mitgliedstaaten, Regionen und lokale Aktionsgruppen sollen
mehr Mitsprachemöglichkeiten haben. Die Programme müssen auf die lokalen
Bedürfnisse abgestimmt werden.
Die Ziele, Maßnahmen und Förderakzente
für die Programm-Periode 2007-2013 sind an folgenden gesellschaftlich
erwünschten Leistungen zu messen:
Verbesserung der Ökologischen
Zielgenauigkeit und Nachhaltigkeit
Sicherung der Gentechnikfreiheit der
österreichischen Landwirtschaft
Stärkung des ländlichen Raums als
Lebens- und Arbeitsraum
Verbesserung der Lebensqualität
Herstellung von Fördergerechtigkeit und
Schaffung von Arbeitsplätzen
Gleichstellung von Frauen und Männern
Förderung von artgerechter Tierhaltung
und Tierschutzmaßnahmen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, im
Zusammenhang mit dem österreichischen Programm für die Ländliche Entwicklung
2007 bis 2013 folgende Voraussetzungen zu schaffen beziehungsweise Maßnahmen zu
setzen:
Allgemeine Ziele und Leitlinien:
Ländliche Entwicklung finanziell
absichern: Die Nettozahler-Position der österreichischen Bundesregierung darf
die Finanzierung des Programms für die Ländliche Entwicklung (ELER) auf
EU-Ebene nicht gefährden. Das bisherige Gesamtvolumen des Österreichischen
Programms für den ländlichen Raum darf keinerlei Kürzungen zum Opfer fallen.
Partizipation ermöglichen: Es ist ein
Begleitausschuss einzurichten und bereits bei der Programmplanung eine breite
Palette von einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft, des
Regionalmanagements, der Umwelt-, Bio- und Tierschutzorganisationen sowie
kultureller Interessensgemeinschaften sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
in die Programmplanung einzubinden.
Das österreichische Parlament ist
laufend zu informieren und einzubinden. Das neue Programm muss vor der
Einreichung in Brüssel dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Gleichstellung verankern: Das Prinzip
der Gleichstellung der Geschlechter ist in allen Achsen zu berücksichtigen.
Chancengleichheit muss messbar werden, daher sind die Daten um
Chancenindikatoren zu erweitern (Geschlecht, Alter, Art der geförderten Bereiche,
Tätigkeiten). In den Programmdokumenten ist eine geschlechterbezogene Sprache
anzuwenden. Der Umsetzungsprozess muss begleitet werden.