Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 176

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Achse 1: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft

Achse 2: Förderung von Umweltschutz und Landmanagement

Achse 3: Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Verbesserung der Lebensqua­lität im ländlichen Raum

Das Leader-Modell wird auf EU-Ebene fortgesetzt und ausgebaut, wobei in jeder Achse der Leader-Ansatz integriert werden sollte. Die Mitgliedstaaten, Regionen und lokale Aktionsgruppen sollen mehr Mitsprachemöglichkeiten haben. Die Programme müssen auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Die Ziele, Maßnahmen und Förderakzente für die Programm-Periode 2007-2013 sind an folgenden gesellschaftlich erwünschten Leistungen zu messen:

Verbesserung der Ökologischen Zielgenauigkeit und Nachhaltigkeit

Sicherung der Gentechnikfreiheit der österreichischen Landwirtschaft

Stärkung des ländlichen Raums als Lebens- und Arbeitsraum

Verbesserung der Lebensqualität

Herstellung von Fördergerechtigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen

Gleichstellung von Frauen und Männern

Förderung von artgerechter Tierhaltung und Tierschutzmaßnahmen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, im Zusammenhang mit dem österreichischen Pro­gramm für die Ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 folgende Voraussetzungen zu schaffen beziehungsweise Maßnahmen zu setzen:

Allgemeine Ziele und Leitlinien:

Ländliche Entwicklung finanziell absichern: Die Nettozahler-Position der österreichi­schen Bundesregierung darf die Finanzierung des Programms für die Ländliche Ent­wicklung (ELER) auf EU-Ebene nicht gefährden. Das bisherige Gesamtvolumen des Österreichischen Programms für den ländlichen Raum darf keinerlei Kürzungen zum Opfer fallen.

Partizipation ermöglichen: Es ist ein Begleitausschuss einzurichten und bereits bei der Programmplanung eine breite Palette von einschlägigen Organisationen der Zivilge­sellschaft, des Regionalmanagements, der Umwelt-, Bio- und Tierschutzorganisationen sowie kultureller Interessensgemeinschaften sowie Frauen- und Gleichstellungsbeauf­tragte in die Programmplanung einzubinden.

Das österreichische Parlament ist laufend zu informieren und einzubinden. Das neue Programm muss vor der Einreichung in Brüssel dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Gleichstellung verankern: Das Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter ist in allen Achsen zu berücksichtigen. Chancengleichheit muss messbar werden, daher sind die Daten um Chancenindikatoren zu erweitern (Geschlecht, Alter, Art der geförderten Bereiche, Tätigkeiten). In den Programmdokumenten ist eine geschlechterbezogene Sprache anzuwenden. Der Umsetzungsprozess muss begleitet werden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite