Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 177

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Gentechnikfreiheit absichern: Ziel des österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung muss eine gentechnikfreie Produktion und die Schaffung gentechnikfreier Regionen sein.

Biolandwirtschaft als Leitbild: Zwischen dem EU-Strategiepapier zur Ländlichen Ent­wicklung und dem EU-Bioaktionsplan ist eine nachvollziehbare Verbindung herzustel­len.

Fördergerechtigkeit herstellen: Die Modulation ist unter Berücksichtigung der Betriebs­kostendegression bei größeren Betrieben zu verstärken mit dem Ziel, Wettbewerbsver­zerrungen mit kleineren oder mittleren Betrieben auszugleichen und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten und zu schaffen. Mit den Mitteln der Modulation sind ökologische Maßnahmen und kleine Betriebe verstärkt zu fördern.

Erfolgsprojekt Leader ausbauen. Das Leader-Modell ist in größerem Maßstab anzu­wenden und die Entstehung dynamischer Netzwerke von unten ist zu fördern.

Die Forstlichen Förderungen sind an den Ergebnissen des Walddialogs auszurichten. Die Gewährung von Forstlichen Förderungen ist an einen Kriterienkatalog „Gute forst­fachliche Praxis“ zu binden.

Die Evaluierungsergebnisse des bisherigen Programms für die ländliche Entwicklung sind im neuen Programm konsequent zu berücksichtigen.

Maßnahmen der Achse 1 Wettbewerbsfähigkeit:

Investitionsförderungen: Es ist ein Gleichgewicht zwischen Betriebsrentabilität, Um­weltschutz und der sozialen Dimension zu finden. Die Investitionsförderungen sind so anzulegen, dass die geförderten Investitionen aus ökologischer, arbeitsmarktpolitischer und sozialer Sicht eine nachhaltige Wirkung zeigen:

Senkung des Mindest-Investitionsvolumens von derzeit allgemein € 7 500 beziehungs­weise € 3 700 für Verbesserungsinvestitionen im Bereich Qualität und artgerechte Tier­haltung, damit auch kleinere Investitionsvorhaben von den Förderungen profitieren können

Vereinfachung der Abwicklung bei niedrigen Förderbeträgen unter 2 500 Euro; ver­pflichtende Erstellung eines Betriebskonzeptes bei hohen Förderbeträgen über 10 000 Euro

Ausweitung des FörderbezieherInnenkreises auf große Verarbeitungsbetriebe nur bei Schaffung neuer Arbeitsplätze oder innovativer Produktionen

Förderung der Umstellung auf artgerechte Tierhaltungssysteme, wobei umfassendere Tierschutzziele deutlich bevorzugt zu fördern sind

Förderung einer gentechnikfreien Produktionsschiene im Futter- und Lebensmittel­bereich und keine Förderungen für Investitionen in die Gentech-Produktion

Förderung betriebsübergreifender Investitionen in Verarbeitung, Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Förderung von Innovationen

Förderung der Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe mit Schwerpunkt auf Qualitätserzeugnisse, Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung sowie umweltverträgliche Produktionsverfahren

Bildung:

Der Zugang zu Fördermitteln im Bildungs- und Beratungsbereich ist einem erweiterten Kreis an Bildungsanbietern zu ermöglichen, um durch verstärkten Wettbewerb eine


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