Gentechnikfreiheit absichern: Ziel des
österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung muss eine
gentechnikfreie Produktion und die Schaffung gentechnikfreier Regionen sein.
Biolandwirtschaft als Leitbild: Zwischen
dem EU-Strategiepapier zur Ländlichen Entwicklung und dem EU-Bioaktionsplan
ist eine nachvollziehbare Verbindung herzustellen.
Fördergerechtigkeit herstellen: Die
Modulation ist unter Berücksichtigung der Betriebskostendegression bei
größeren Betrieben zu verstärken mit dem Ziel, Wettbewerbsverzerrungen mit
kleineren oder mittleren Betrieben auszugleichen und Arbeitsplätze im
ländlichen Raum zu erhalten und zu schaffen. Mit den Mitteln der Modulation
sind ökologische Maßnahmen und kleine Betriebe verstärkt zu fördern.
Erfolgsprojekt Leader ausbauen. Das
Leader-Modell ist in größerem Maßstab anzuwenden und die Entstehung
dynamischer Netzwerke von unten ist zu fördern.
Die Forstlichen Förderungen sind an den
Ergebnissen des Walddialogs auszurichten. Die Gewährung von Forstlichen Förderungen
ist an einen Kriterienkatalog „Gute forstfachliche Praxis“ zu binden.
Die Evaluierungsergebnisse des
bisherigen Programms für die ländliche Entwicklung sind im neuen Programm
konsequent zu berücksichtigen.
Maßnahmen der Achse 1
Wettbewerbsfähigkeit:
Investitionsförderungen: Es ist ein
Gleichgewicht zwischen Betriebsrentabilität, Umweltschutz und der sozialen
Dimension zu finden. Die Investitionsförderungen sind so anzulegen, dass die
geförderten Investitionen aus ökologischer, arbeitsmarktpolitischer und
sozialer Sicht eine nachhaltige Wirkung zeigen:
Senkung des Mindest-Investitionsvolumens
von derzeit allgemein € 7 500 beziehungsweise € 3 700 für
Verbesserungsinvestitionen im Bereich Qualität und artgerechte Tierhaltung,
damit auch kleinere Investitionsvorhaben von den Förderungen profitieren können
Vereinfachung der Abwicklung bei
niedrigen Förderbeträgen unter 2 500 Euro; verpflichtende Erstellung
eines Betriebskonzeptes bei hohen Förderbeträgen über 10 000 Euro
Ausweitung des FörderbezieherInnenkreises
auf große Verarbeitungsbetriebe nur bei Schaffung neuer Arbeitsplätze oder
innovativer Produktionen
Förderung der Umstellung auf artgerechte
Tierhaltungssysteme, wobei umfassendere Tierschutzziele deutlich bevorzugt zu
fördern sind
Förderung einer gentechnikfreien
Produktionsschiene im Futter- und Lebensmittelbereich und keine Förderungen
für Investitionen in die Gentech-Produktion
Förderung betriebsübergreifender
Investitionen in Verarbeitung, Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit sowie
Förderung von Innovationen
Förderung der Diversifizierung der
landwirtschaftlichen Betriebe mit Schwerpunkt auf Qualitätserzeugnisse,
Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung sowie umweltverträgliche
Produktionsverfahren
Bildung:
Der Zugang zu Fördermitteln im Bildungs- und Beratungsbereich ist einem erweiterten Kreis an Bildungsanbietern zu ermöglichen, um durch verstärkten Wettbewerb eine