Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 178

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Qualitätssteigerung zu erreichen. Es ist eine Vernetzung der Bildungsanbieter und der Bildungsinfrastruktur anzustreben.

Die Ausbildung und Beratung ist an die neuen ökologischen Herausforderungen anzu­passen und zu verbessern. Innovative Ausbildungs- und Bildungsprogramme für Bäue­rinnen und Bauern sind verstärkt zu fördern, insbesondere in den Bereichen Ökologie, Tourismus, Gesundheit.

Es ist ein übergeordneter Bildungsausschuss einzurichten, der  Bildungsschwerpunkte festsetzt, die Kontinuität von Bildungsmaßnahmen sicherstellt, Qualitätsprüfungen vor­nimmt und die Qualität laufend weiterentwickelt.

Frauen:

Die Gleichstellungsorientierung und Gender Mainstreaming ist auf allen Bereichen und Ebenen anzuwenden. Zur Umsetzung sollte ein entsprechender finanzieller und institu­tioneller Rahmen zur Verfügung gestellt werden. Es sind spezifische Fördermaßnah­men für Frauen im Programm zu formulieren und umzusetzen. Die Organisation und Vernetzungsarbeit von Frauen im ländlichen Raum ist zu fördern.

Maßnahmen der Achse 2 Landmanagement:

Die Ausgleichszulage für Bergbäuerinnen und -bauern ist als erfolgreiches Konzept zur Erhaltung der Berglandwirtschaft beizubehalten und die Empfehlungen laut Evaluie­rungsbericht sind zu berücksichtigen. Betriebskategorien mit besonders hoher Bewirt­schaftungserschwernis sind in der Förderung besser zu dotieren.

Das Österreichische Agrarumweltprogramm ist qualitativ nachweisbar zu verbessern durch klare Zielvorgaben und Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse. Weitere Maßnahmen:

Die Teilnahme am ÖPUL ist an die Verwendung von gentechnikfreiem Saatgut zu bin­den.

Österreich muss seinem Ruf als „Bio-Vorreiter-Land“ gerecht werden und im nationalen Programm die Steigerung des Biolandbaus als Ziel verankern.

Die Maßnahme Biolandbau muss im Vergleich zur Maßnahme Betriebsmittelverzicht wesentlich höher als bisher dotiert werden, um die wesentlich höheren Anforderungen an Biobetriebe auszugleichen.

Durch die Förderungen im Rahmen des ÖPUL sollen möglichst viele Betriebe motiviert werden, nach hohen Umweltstandards zu wirtschaften. Größere Betriebe profitieren auch bei der Produktion nach hohen Umweltauflagen von einer Degression der Fix­kosten. Um die Fördergerechtigkeit sicherzustellen, sollten die Förderbeiträge je nach Programm daher ab 100 ha Reduzierte Landwirtschaftliche Nutzfläche (RLN) degressiv gestaltet werden.

Artgerechte Tierhaltung und Tierschutz ist als verpflichtende Maßnahme in Achse II zu verankern. Die Förderung von Tierschutzmaßnahmen ist durch Etablierung eines ent­sprechenden Finanztopfes sicherzustellen. Freilandhaltung und Weidemanagment sind verstärkt zu berücksichtigen.

Die Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 (parti­zipative Erstellung von Managementplänen, Durchführung von Maßnahmen, Abgeltung von Bewirtschaftungseinschränkungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) muss verbessert, zumindest jedoch im bisherigen Ausmaß sichergestellt werden. Bis­her erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen (Anlegung von Landschaftselementen, öko­logisch wertvolle Flächen, Streuobstwiesen et cetera) sollen konsequent weitergeführt werden.

 


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