Qualitätssteigerung zu erreichen. Es ist
eine Vernetzung der Bildungsanbieter und der Bildungsinfrastruktur anzustreben.
Die Ausbildung und Beratung ist an die
neuen ökologischen Herausforderungen anzupassen und zu verbessern. Innovative
Ausbildungs- und Bildungsprogramme für Bäuerinnen und Bauern sind verstärkt zu
fördern, insbesondere in den Bereichen Ökologie, Tourismus, Gesundheit.
Es ist ein übergeordneter
Bildungsausschuss einzurichten, der
Bildungsschwerpunkte festsetzt, die Kontinuität von Bildungsmaßnahmen
sicherstellt, Qualitätsprüfungen vornimmt und die Qualität laufend
weiterentwickelt.
Frauen:
Die Gleichstellungsorientierung und
Gender Mainstreaming ist auf allen Bereichen und Ebenen anzuwenden. Zur
Umsetzung sollte ein entsprechender finanzieller und institutioneller Rahmen
zur Verfügung gestellt werden. Es sind spezifische Fördermaßnahmen für Frauen
im Programm zu formulieren und umzusetzen. Die Organisation und
Vernetzungsarbeit von Frauen im ländlichen Raum ist zu fördern.
Maßnahmen der Achse 2 Landmanagement:
Die Ausgleichszulage für Bergbäuerinnen
und -bauern ist als erfolgreiches Konzept zur Erhaltung der Berglandwirtschaft
beizubehalten und die Empfehlungen laut Evaluierungsbericht sind zu
berücksichtigen. Betriebskategorien mit besonders hoher Bewirtschaftungserschwernis
sind in der Förderung besser zu dotieren.
Das Österreichische Agrarumweltprogramm
ist qualitativ nachweisbar zu verbessern durch klare Zielvorgaben und
Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse. Weitere Maßnahmen:
Die Teilnahme am ÖPUL ist an die
Verwendung von gentechnikfreiem Saatgut zu binden.
Österreich muss seinem Ruf als
„Bio-Vorreiter-Land“ gerecht werden und im nationalen Programm die Steigerung
des Biolandbaus als Ziel verankern.
Die Maßnahme Biolandbau muss im
Vergleich zur Maßnahme Betriebsmittelverzicht wesentlich höher als bisher
dotiert werden, um die wesentlich höheren Anforderungen an Biobetriebe
auszugleichen.
Durch die Förderungen im Rahmen des ÖPUL
sollen möglichst viele Betriebe motiviert werden, nach hohen Umweltstandards zu
wirtschaften. Größere Betriebe profitieren auch bei der Produktion nach hohen
Umweltauflagen von einer Degression der Fixkosten. Um die Fördergerechtigkeit
sicherzustellen, sollten die Förderbeiträge je nach Programm daher ab
100 ha Reduzierte Landwirtschaftliche Nutzfläche (RLN) degressiv gestaltet
werden.
Artgerechte Tierhaltung und Tierschutz
ist als verpflichtende Maßnahme in Achse II zu verankern. Die Förderung
von Tierschutzmaßnahmen ist durch Etablierung eines entsprechenden
Finanztopfes sicherzustellen. Freilandhaltung und Weidemanagment sind verstärkt
zu berücksichtigen.
Die Finanzierung von
Naturschutzmaßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 (partizipative Erstellung
von Managementplänen, Durchführung von Maßnahmen, Abgeltung von
Bewirtschaftungseinschränkungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben)
muss verbessert, zumindest jedoch im bisherigen Ausmaß sichergestellt werden.
Bisher erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen (Anlegung von Landschaftselementen, ökologisch
wertvolle Flächen, Streuobstwiesen et cetera) sollen konsequent weitergeführt
werden.