Grünland:
Die Grundförderung für Grünland muss im
Hinblick auf den Beitrag zum Bodenschutz, zur Kulturlandschaft und
Artenvielfalt im Prinzip aufrechterhalten werden. Die Umsetzung kann im
Zusammenhang mit Weidehaltung, Offenhaltung der Kulturlandschaft und
Mindestbewirtschaftung erfolgen.
Die Grünlandprämie ist insbesondere im
biologischen Landbau aufzustocken, um die Auflagen der Bio-Tierhaltung und
Fütterung abzugelten.
Die arbeitsintensive Bewirtschaftung der
Bergmähder ist verstärkt zu fördern.
Silofreie Grünlandbewirtschaftung
(Qualitätsmilchprodukte) soll regional etabliert und die
Bewirtschaftungserschwernis abgegolten werden.
Biodiversität, Artenvielfalt:
Voraussetzung für alle am ÖPUL
beteiligten Betriebe ist die Offenhaltung der Kulturlandschaft und die
verpflichtende Erhaltung der Landschaftselemente.
Die Erhaltung und Verbesserung der
pflanzen- und tiergenetischen Ressourcen ist verstärkt zu fördern.
Die genetische Variabilität von Saatgut
und die Herstellung von Biosaatgut und gentechnikfreiem Saatgut sind verstärkt
zu fördern und sicherzustellen.
Schutz des Grundwassers:
Es sollen nur Betriebe bis maximal
2,5 GVE/ha, die sich verpflichten, ihren Tierbesatz innerhalb der
Programmperiode auf 2 GVE/ha abzusenken, am ÖPUL-Grundwasserschutz-Programm
teilnehmen können. Eine generelle Senkung des Eintrages von Nitrat in die
Porengrundwässer ist anzustreben.
Sie soll zu einer messbaren
Verringerung des Nitratgehaltes führen und bis zum Jahr 2012 sollte der
Nitratgehalt im Bundesdurchschnitt um 20 Prozent und in den
Problemgebieten soweit gesenkt
sein, dass es an keiner Messstelle zu nennenswerten Überschreitungen des
Schwellenwertes kommt.
Pestizidreduzierende Maßnahmen sollen
nach der ökologischen Effektivität abgestuft und möglichst gesamtbetrieblich
zur Wirksamkeit kommen: die biologische Bewirtschaftung und der
gesamtbetriebliche Verzicht auf Pestizideinsatz, sowie der Verzicht auf
Herbizide im Getreidebau müssen daher Vorrang erhalten.
Forstförderungen:
Förderungsschwerpunkt ist die naturnahe
Waldbewirtschaftung; wirksame waldbauliche Förderungen (zum Beispiel
Läuterungen) sind aufrecht zu erhalten.
Die Förderung von Aufforstungen ist auf
spezielle Fälle zu beschränken: zum Beispiel Wiederaufforstung nach
Katastrophen, Anlage von Laubholzkulturen, Schutzwaldsanierung, Anlage von
(standortangepassten Mischwäldern) in waldarmen Regionen.
Die Förderung des Forststraßenbaus
sollte an konkrete Maßnahmen wie zum Beispiel Verbesserung der Schutzfunktion
und die Naturnähe der Bewirtschaftung geknüpft werden. Die Fördergelder sollten
verstärkt für die Sanierung von Forstwegen herangezogen werden.
Geeignete Maßnahmepakete zur Umsetzung
der Natura2000-Richtlinie in betroffenen bewaldeten Flächen sind zu entwickeln.
Die Bereitstellung von Energieholz ist
zu fördern (zum Beispiel Energieholzprämie bei unrentablen Erstdurchforstungen
in schwierigem Gelände).
Maßnahmen der Achse 3 Lebensqualität und
Diversifizierung