Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 179

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Grünland:

Die Grundförderung für Grünland muss im Hinblick auf den Beitrag zum Bodenschutz, zur Kulturlandschaft und Artenvielfalt im Prinzip aufrechterhalten werden. Die Umset­zung kann im Zusammenhang mit Weidehaltung, Offenhaltung der Kulturlandschaft und Mindestbewirtschaftung erfolgen.

Die Grünlandprämie ist insbesondere im biologischen Landbau aufzustocken, um die Auflagen der Bio-Tierhaltung und Fütterung abzugelten.

Die arbeitsintensive Bewirtschaftung der Bergmähder ist verstärkt zu fördern.

Silofreie Grünlandbewirtschaftung (Qualitätsmilchprodukte) soll regional etabliert und die Bewirtschaftungserschwernis abgegolten werden.

Biodiversität, Artenvielfalt:

Voraussetzung für alle am ÖPUL beteiligten Betriebe ist die Offenhaltung der Kultur­landschaft und die verpflichtende Erhaltung der Landschaftselemente.

Die Erhaltung und Verbesserung der pflanzen- und tiergenetischen Ressourcen ist verstärkt zu fördern.

Die genetische Variabilität von Saatgut und die Herstellung von Biosaatgut und gen­technikfreiem Saatgut sind verstärkt zu fördern und sicherzustellen.

Schutz des Grundwassers:

Es sollen nur Betriebe bis maximal 2,5 GVE/ha, die sich verpflichten, ihren Tierbesatz innerhalb der Programmperiode auf 2 GVE/ha abzusenken, am ÖPUL-Grundwasser­schutz-Programm teilnehmen können. Eine generelle Senkung des Eintrages von Nit­rat in die Porengrundwässer ist anzustreben.  Sie soll zu einer messbaren  Verringe­rung des Nitratgehaltes führen und bis zum Jahr 2012 sollte der Nitratgehalt im Bun­desdurchschnitt um 20 Prozent und in den Problemgebieten  soweit gesenkt sein, dass es an keiner Messstelle zu nennenswerten Überschreitungen des Schwellenwertes kommt.

Pestizidreduzierende Maßnahmen sollen nach der ökologischen Effektivität abgestuft und möglichst gesamtbetrieblich zur Wirksamkeit kommen: die biologische Bewirt­schaftung und der gesamtbetriebliche Verzicht auf Pestizideinsatz, sowie der Verzicht auf Herbizide im Getreidebau müssen daher Vorrang erhalten.

Forstförderungen:

Förderungsschwerpunkt ist die naturnahe Waldbewirtschaftung; wirksame waldbau­liche Förderungen (zum Beispiel Läuterungen) sind aufrecht zu erhalten.

Die Förderung von Aufforstungen ist auf spezielle Fälle zu beschränken: zum Beispiel Wiederaufforstung nach Katastrophen, Anlage von Laubholzkulturen, Schutzwald­sanierung, Anlage von (standortangepassten Mischwäldern) in waldarmen Regionen.

Die Förderung des Forststraßenbaus sollte an konkrete Maßnahmen wie zum Beispiel Verbesserung der Schutzfunktion und die Naturnähe der Bewirtschaftung geknüpft werden. Die Fördergelder sollten verstärkt für die Sanierung von Forstwegen herange­zogen werden.

Geeignete Maßnahmepakete zur Umsetzung der Natura2000-Richtlinie in betroffenen bewaldeten Flächen sind zu entwickeln.

Die Bereitstellung von Energieholz ist zu fördern (zum Beispiel Energieholzprämie bei unrentablen Erstdurchforstungen in schwierigem Gelände).

Maßnahmen der Achse 3 Lebensqualität und Diversifizierung

 


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