Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 201

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rer Staatssekretäre sowie unseres Bundesministers und Vizekanzlers – natürlich auch unserer Fraktion – war und ist es, die Zahl der Verkehrstoten zu halbieren sowie die Zahl der Unfälle zu reduzieren.

Die Diskussion darüber im Ausschuss war ja sehr interessant. Am Anfang hatte ich das Gefühl, es wären mehr Gegner dort, aber mit Hilfe der Experten sind offensichtlich immer mehr zu der Überzeugung gelangt, dass es für die Verkehrssicherheit gut ist, wenn man auch am Tag das Licht im Auto eingeschaltet hat.

Wenn man dann hört: Ja, aber Radfahrer, Motorradfahrer, Fußgänger werden benach­teiligt, weil sie eben nicht mehr so gut gesehen werden!, dann muss ich sagen: Für mich als Motorradfahrer war immer ein wesentlicher Faktor, dass ich mein Gegenüber sehe. Klar ist: Wenn ein Fußgänger über die Straße geht, dann sieht er sofort, dass ein Auto kommt, wenn bei diesem das Licht eingeschaltet ist.

Zum Thema Übertretungen, wobei da kritisiert wird, dass wir „Kleinigkeiten“ angehen würden, große Dinge jedoch nicht. – Das stimmt nicht! Ich darf da etwa nur die Section Control als eine der Maßnahmen anführen, ebenso das Vormerksystem.

Was Sanktionen nach Übertretungen anlangt: Es gibt doch den Führerscheinentzug. Jetzt also zu behaupten, das andere sei in unsere Überlegungen weniger eingeflossen, stimmt ganz einfach nicht. Das ist ein Teil des Gesamten, und das ist auch gut so, denn wir werden auch auf diesem Gebiet eines nach dem anderen abarbeiten.

Wichtig ist meiner Überzeugung nach auch, dass gerade seitens der Experten die Be­stätigung gekommen ist – es können 30 Verkehrstote weniger sein oder 20 –, dass es dadurch weniger Verkehrstote geben wird, wovon auch ich voll überzeugt bin.

Wenn die Untersuchungen stimmen, dann wird es dabei – wirtschaftlich gesehen – nicht nur um 2,4 Milliarden €, sondern auch um eine Zahl von über 2 000 weniger an Verletzten im Straßenverkehr gehen. Ich hoffe, dass das nach einer Überprüfung in zwei Jahren voll bestätigt werden wird. Dann haben wir jedenfalls großen Erfolg damit gehabt und werden vielleicht noch einmal hier im Hohen Haus darüber diskutieren können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.02.42

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Die Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Zu zweierlei. Einerseits zu meinem Antrag, den die Regierungsparteien dann ablehnen werden, den ich schon vor zwei Jahren hier eingebracht habe und der Ende Juni 2004 erstmals im Ausschuss diskutiert wurde, wo Herr Staatssekretär Mainoni damals durchaus zugegeben hat, dass sowohl für Zulassungsbesitzer von Autos als auch von Motorrädern Handlungsbedarf besteht, was die Ersatzteile betrifft, dass deren Montage unwahrscheinlich große bürokratische Hürden mit sich bringt.

Staatssekretär Mainoni hat gemeint, da bestehe sehr wohl Handlungsbedarf, und in diesem Antrag wird ja auch angeregt, § 22 a in der Kraftfahrgesetzdurchführungsver­ordnung neu zu regeln. Das ist die Liste, wo angeführt ist, was wie montiert werden darf. – Geschehen ist jedoch seitdem leider genau gar nichts! Für das Anbringen von Ersatzteilen, die für die Verkehrssicherheit nicht wirklich relevant sind, gibt es immer noch einen „Batzen“ an Bürokratie; es gibt nach wie vor Schikanen, auch wenn Sie (in Richtung Staatssekretär Mag. Mainoni) jetzt pfauchen und stöhnen. Die Schikanen werden dadurch nicht kleiner, auch nicht die Bürokratie.

 


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