Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 202

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Es gibt Kosten für die Zulassungsbesitzer, es gibt Kosten für die Behörden. Daher: Mir ist nicht ganz klar, was daran so „zweckmäßig“ sein soll, dass Sie von den Regierungs­parteien da so ein Beharrungsvermögen zeigen und sich diesbezüglich überhaupt nicht bewegen. Es bringt das, wie gesagt, nichts, sondern hat für alle nur Nachteile, und das ist auch nicht wirklich rational. Aber das ist möglicherweise einer der Leitgedanken, dem Sie folgen.

Zur Frage: Licht auch am Tag. Aus meiner Sicht brachte das Hearing, das wir im Aus­schuss hatten, nicht wirklich eindeutige Ergebnisse, und es wurde auch nicht wirklich klar festgelegt, dass, wenn jetzt alle am Tag mit Licht fahren, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer/Verkehrsteilnehmerinnen damit automatisch größer würde.

Ich erinnere nur an ein Beispiel, das auch beim Hearing von den Experten genannt wurde, nämlich Dänemark, wo seit Einführung von Fahren mit Licht auch am Tag die Zahl der verletzten und verunfallten Fußgänger/Fußgängerinnen um 5 Prozent gestie­gen ist. Aus meiner Sicht sind auch bei diesem Hearing Probleme, die durch Blendun­gen, die durch Reizüberflutungen und Ablenkung möglicherweise entstehen, nicht wirklich ausgeräumt worden.

Folgendes möchte ich jetzt auch noch zu bedenken geben: Als der Gesetzgeber, als das Hohe Haus vor vielen Jahren Licht am Tag verpflichtend für einspurige Fahrzeuge eingeführt hat, ging es darum, damit einen Sicherheitsnachteil wettzumachen, den Lenker von einspurigen Fahrzeugen auf Grund ihrer kleineren, schmäleren Silhouette haben, ging es darum, deren Erkennbarkeit durch zusätzliches Licht zu erhöhen.

Faktum ist, dass sich an den Tatsachen und an den Rahmenbedingungen seither nichts geändert hat. Nichtsdestotrotz: Es ist zumindest zu diesem Kompromiss ge­kommen, dass Licht auch am Tag jetzt für die Autofahrerinnen und Autofahrer auf zwei Jahre befristet eingeführt und danach evaluiert wird. Und ganz sicher werden dann alle Fraktionen – nicht nur unsere – schauen, ob es wirklich weniger Unfälle gibt, was ich natürlich sehr hoffe. Auch aus Sicht der Motorradfahrer/Motorradfahrerinnen ist, so denke ich, diese zweijährige Befristung eine gangbare Möglichkeit, ein Kompromiss.

Ich hoffe sehr, dass auch die FußgängerInnen und die RadfahrerInnen nicht mehr un­ter die Räder kommen. Und ich hoffe wirklich aus tiefstem Herzen, dass das, was wir heute hier beschließen, zu weniger Toten im Verkehr führt und nicht zu mehr. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

19.06


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Kößl 3 Minuten zu uns.

 


19.06.20

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Geschätzte Damen und Herren! Mit der 26. Kraftfahrgesetz-Novelle wird eine jahrelang diskutierte Maßnahme zum Thema mehr Verkehrssicherheit in einen Gesetzesrahmen aufgenommen, nämlich Fahren mit Licht auch bei Tag.

Was das Fahren mit Licht bei Tag betrifft – das ist ja schon angesprochen worden –, ist es richtig, dass sich da auch die Experten nicht einig waren. Bedeutet das also ein Mehr an Sicherheit oder ein Vergeuden von Ressourcen? Ich als Exekutivbeamter bin davon überzeugt, dass das ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit ist. Daher: Alles, was mehr Verkehrssicherheit mit sich bringt, ist nicht nur zu diskutie­ren, sondern auch umzusetzen.

Wenn heute schon mehr als 50 Prozent der Autofahrer mit Licht auch bei Tag fahren und sich laut einer Umfrage 70 Prozent dadurch sicherer fühlen, dann meine ich sehr wohl, dass das generell als ein Mehr an Verkehrssicherheit anzusehen ist. In Öster-


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